Ströer Out-of-Home Media AG: Korrektur einer Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 20.10.2011 um 9.48 Uhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Ströer Out-of-Home Media AG 20.10.2011 13:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Unserem Unternehmen ist am 18. Oktober 2011 folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG zugegangen: Die FIL Holdings Limited, Hildenborough, Kent, Vereinigtes Königreich, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG am 17. Oktober 2011 die Meldeschwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,98% (1.255.555 Stimmrechte) betrug. Diese 2,98% (1.255.555 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. 20.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Ströer Out-of-Home Media AG Ströer Allee 1 50999 Köln Deutschland Internet: www.stroeer.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |