Commerzbank: EU-Kommission gibt grünes Licht für Eigenkapitalzufuhr Commerzbank AG / Sonstiges/Kapitalrestrukturierung Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Commerzbank: EU-Kommission gibt grünes Licht für Eigenkapitalzufuhr - 8,2 Mrd Euro stille Einlage des SoFFin, Beteiligung von 25% plus einer Aktie vorgesehen - Eckpunkte: Eurohypo-Verkauf, Reduzierung der Bilanzsumme, keine Zukäufe bis April 2012 - Vorstand will SoFFin-Vereinbarung kurzfristig finalisieren, Aufsichtsrat um Zustimmung gebeten Die EU-Kommission hat heute grünes Licht für die Umsetzung der im Januar 2009 von der Commerzbank mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) getroffenen Grundsatzvereinbarung gegeben. Damit ist der Weg frei für die vorgesehene Erhöhung des Kernkapitals (Tier 1) der neuen Commerzbank um insgesamt 10 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Eigenkapitals beträgt die Kernkapitalquote (Tier 1-Ratio) per 31. März 2009 rund 10%. Der Commerzbank-Vorstand will die Vereinbarungen mit dem SoFFin kurzfristig finalisieren und hat den Aufsichtsrat um seine Zustimmung auf dessen heutiger Sitzung gebeten. Die stille Einlage in Höhe von 8,2 Milliarden Euro soll mit jährlich 9% verzinst werden. Ihre Rückzahlung erfolgt zum Nominalbetrag. In Jahren, für die eine Dividende ausgeschüttet wird, erhöht sich der Zinssatz für je rund 5,9 Millionen Euro Bardividende um 0,01 Prozentpunkte. Die stille Einlage steht unter dem Vorbehalt, dass der SoFFin über die stille Einlage hinaus im Wege einer Kapitalerhöhung mit 25% plus einer Aktie an der neuen Commerzbank beteiligt wird und die Bank die neuen Aktien dem SoFFin im Wege eines unwiderruflichen Angebots zur Übernahme anbietet. Die für den 15. Mai 2009 einberufene Hauptversammlung soll über die erforderliche Kapitalerhöhung beschließen. Der Ausgabepreis der neuen Aktien soll 6 Euro je Aktie betragen. Im Rahmen der Vereinbarungen wird die Commerzbank die Eurohypo innerhalb der nächsten fünf Jahre abgeben. Darüber hinaus wird sich die Bank bis Ende 2011 von Kleinwort Benson Private Bank, Dresdner Van Moer Courtens S.A, Dresdner VPV NV, Privatinvest Bank AG, Reuschel & Co. KG und Allianz Dresdner Bauspar AG trennen. Akquisitionen wird die Bank in den nächsten drei Jahren grundsätzlich nicht betreiben. Zusätzlich wird die Commerzbank ihre Bilanzsumme, die zum 31. Dezember 2008 (einschließlich der Dresdner Bank) bei rund 1.100 Milliarden Euro lag, deutlich abbauen. Die Konzernbilanzsumme soll bis 2012 auf zunächst 900 Milliarden Euro und nach Verkauf der Eurohypo auf rund 600 Milliarden Euro abschmelzen. Mit der EU-Genehmigung sind darüber hinaus allgemeine Wettbewerbsauflagen verbunden, beispielsweise ein 'No Price Leadership Commitment'. Für das Geschäftsjahr 2009 wird die Commerzbank gemäß den mit dem SoFFin bereits getroffenen Vereinbarungen keine Dividende zahlen. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 wird die Commerzbank gewinnabhängige Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Instrumente wie stille Einlagen, Hybridkapital oder Genussscheine nur leisten, wenn sie dazu auch ohne Auflösung von Rücklagen oder Sonderposten nach § 340g HGB verpflichtet ist. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für ihre Tochtergesellschaften. Unter www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/aktionaere/nachrichten/ir-nachrichte n.html findet sich eine Aufstellung der konzernweit möglicherweise davon betroffenen und an einem organisierten Markt gehandelten Finanzinstrumente. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, wird die Commerzbank für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 Rücklagen auflösen, um die Herabsetzung des Buchwerts ihrer Eigenkapitalinstrumente zu vermeiden. Entsprechendes gilt für Sonderposten nach § 340g HGB. ***** Diese Mitteilung enthält Aussagen über die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank und sonstige Finanzangaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Commerzbank dar. Die Aktien der Commerzbank dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Commerzbank beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen. 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