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Commerzbank Aktiengesellschaft

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Pressemitteilung vom 02.05.2014

Notice of early redemption of the aggregate principal amount to the holders of Euro 196,000,000 subordinated (Lower Tier II) Fixed to Floating Rate Notes of 2007/2017

Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Donnerstag, den 8. Mai 2014, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Messehalle 11 (Portalhaus) in Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen die üblichen Regularien wie Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2013 (Top 1), die Entlastung der Gremien (Top 3, 4) und die Wahl des Abschlussprüfers (Top 5, 6).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von rund 83,1 Millionen Euro vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Neuwahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied des Aufsichtsrats (Top 7)

Wie bereits am 19. März 2014 mitgeteilt, sollen der Hauptversammlung neue Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Die personellen Veränderungen im Aufsichtsrat werden nötig, da Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Keitel sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 niedergelegt hat. Zudem hatte Dr. Marcus Schenck sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats bereits mit Wirkung vom 10. September 2013 beendet. Daher schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Dr. Stefan Lippe als Nachfolger für Dr. Marcus Schenck und Nicholas Teller als Nachfolger für Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Keitel in den Aufsichtsrat zu wählen. Dr. Stefan Lippe ist ehemaliger Präsident der Geschäftsleitung der Swiss Re AG und Verwaltungsratsmitglied der AXA S.A. Nicholas R. Teller ist Chief Executive Officer der E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG. 

Solms U. Wittig, der als Ersatzmitglied für Dr. Marcus Schenck in den Aufsichtsrat nachgerückt war, wird mit der Wahl von Dr. Stefan Lippe automatisch wieder Ersatzmitglied der bereits amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Er soll von der Hauptversammlung auch als Ersatzmitglied für die beiden neuen Kandidaten gewählt werden.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu neun Änderungsvereinbarungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Gewinnabführungsverträgen (Top 8) bzw. zur Neufassung eines Gewinnabführungsvertrages (Top 9)

Eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) macht eine klarstellende Änderung von Unternehmensverträgen mit insgesamt zehn Tochtergesellschaften erforderlich. In den Unternehmensverträgen ist die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme durch die Commerzbank nach § 302 AktG enthalten. Der Verweis in den Verträgen auf die Vorschriften des § 302 AktG muss nunmehr dynamisch sein („in seiner jeweils gültigen Fassung“). Unter Top 8 und Top 9 soll daher die Zustimmung der Hauptversammlung zu den entsprechenden Änderungsvereinbarungen zwischen der Commerzbank und den Tochtergesellschaften erteilt werden. Unter Top 9 wird die notwendige Anpassung zum Anlass genommen, einen sehr alten Gewinnabführungsvertrag insgesamt neu zu fassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 1. Mai 2014 angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können am 8. Mai 2014 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden. 

Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2014 inklusive der Tagesordnung und den Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv.

  

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Über die Commerzbank

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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, in Polen, im sonstigen Europa und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des Public Finance-Portfolios im Segment Privatkunden, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

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