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EQS-Ad hoc News vom 13.08.2005

Commerzbank bestätigt Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Teil II)

Commerzbank AG / Diverses

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Wie der Öffentlichkeit bekannt ist, führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche unter anderem  gegen Verantwortliche der Commerzbank.

Dabei geht es um Sachverhalte aus den neunziger Jahren. Diese betreffen die lange zurückliegende Privatisierung auf dem Sektor der Telekommunikation in Russland. Das Verfahren befasst sich mit den heute darüber vorliegenden Informationen.

Das Ermittlungsverfahren erstreckt sich seit wenigen Tagen auch auf den Sprecher des Vorstands der Commerzbank.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand haben kein Verständnis für die Erweiterung des Verfahrens und gehen von Müllers vollständiger Entlastung aus. Die Bank ist zuversichtlich, dass auch die von der BAFin veranlasste Prüfung des Sachverhalts dazu beitragen wird. Diese Prüfung, bei der die Bank uneingeschränkt kooperiert, ist weit vorangeschritten.
Aus Sicht der Juristen handelt es sich bei der Erweiterung des Ermittlungsverfahrens um einen rechtlichen Formalakt.




EquityStory AG 13.08.2005 

 
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