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DGAP-Ad-hoc News vom 12.03.2015

Commerzbank erzielt Einigung mit US-Behörden hinsichtlich Sanktions- und Geldwäscheverstößen

Commerzbank AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

12.03.2015 17:41

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Commerzbank hat Vergleiche mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen sowie gegen Gesetze des Staates New York hinsichtlich des Umgangs mit Geschäftsunterlagen erzielt. Dabei handelt es sich um das US-Justizministerium ("DoJ" - Department of Justice), das Office of Foreign Assets Control des U.S. Treasury Department (US-Finanzministerium), das Büro des Staatsanwalts für den Bezirk New York, das Board of Governors der US-Notenbank Fed (das "Federal Reserve") und das Department of Financial Services von New York ("NYDFS"). Die Verstöße beziehen sich auf den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2008.
Zusätzlich hat die Bank mit dem DoJ, der Federal Reserve und dem NYDFS Vergleiche erzielt bezüglich Versäumnissen bei der Einhaltung von US-Richtlinien, Verfahren und Praktiken in den Jahren 2008 bis 2013 zur Erkennung und Meldung potenzieller Geldwäscheaktivitäten. Die Vergleiche wegen Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen und Verletzungen von US-Geldwäschevorschriften belaufen sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von USD 1.452 Millionen (EUR 1.196 Millionen).

Die Commerzbank hat im Laufe der Verhandlungen mit den US-Behörden kontinuierlich angemessene Rückstellungen gebildet. Am 12. Februar 2015 hatte die Bank angekündigt, dass eine weitere Erhöhung der Rückstellungen möglich sein kann, die dann in dem endgültigen Jahresabschluss 2014 berücksichtigt würde. Neben den bereits gebildeten Rückstellungen wird die Bank daher für diese Vergleiche im 4. Quartal 2014 eine zusätzliche Einmalbelastung in Höhe von EUR 338 Mio. buchen und in dem endgültigen Jahresabschluss 2014 berücksichtigen.

Das Konzernergebnis 2014 wird daher auf EUR 264 Mio. angepasst (vorläufiges berichtetes Konzernergebnis EUR 602 Mio.). Das Operative Ergebnis 2014 beträgt EUR 684 Mio. (vorläufiges berichtetes Operatives Ergebnis EUR 1.022 Mio.). Die Common-Equity-Tier-1-Quote (CET 1) bei voller Anwendung von Basel 3 steigt per Ende 2014 auf 9,3 % nach 9,0 % per Ende Dezember 2013. In dem endgültigen Jahresüberschuss von EUR 282 Mio. im Einzelabschluss der Commerzbank AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für 2014 sind die Vergleiche mit den US-Behörden berücksichtigt.
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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des NCA-Portfolios, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.




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