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Aufsichts-/Verwaltungsrat

John H. Rittenhouse
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Ursula Radeke-Pietsch
(Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
Derek Zissman
Susanne Schröter-Crossan
Michael Roth

John H. Rittenhouse (Aufsichtsratsvorsitzender)

Herr John H. Rittenhouse, 67 Jahre alt, US-amerikanischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Tiburon, USA, Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der Cavallino Capital, LLC, Tiburon, USA

John H. Rittenhouse ist 67 Jahre alt, wurde 1956 in Queens, New York, geboren und ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika.

Herr Rittenhouse studierte am Rollins College (Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung), am Haslam College of Business an der University of Tennessee (Executive Masters of Business Administration (Masterabschluss in Betriebswirtschaft für Führungskräfte) und an der St. Patrick’s Seminary & University (Theologie). Herr Rittenhouse hatte Führungspositionen bei Wal-Mart Stores, Inc., LVMH Moët Hennessy – Louis Vuitton, Michaels Stores, Inc. und Target Corporation inne und arbeitete als nationaler Partner bei KPMG. Bei Wal-Mart war er Chief Operating Officer des Wal-Mart.com-Segments mit Verantwortung für die Bereiche Technologie, Supply Chain, Logistik, Kundenbetreuung und operativer Betrieb. Für LVMH Moët Hennessy arbeitete er als Senior Vice President Supply Chain and Finance und war dabei auch für Steuern und Transfer Pricing zuständig. Bei Target Corporation hatte er die Position des Vice President Supply Chain and Inventory Management inne, in der er den Betrieb der Distributionszentren organisierte und Spezialprojekte für den CEO betreute. Bei Michaels Stores war er als Vice President Operations tätig und bei KPMG war er Partner in der Consulting-Abteilung und beriet Kunden zu den Bereichen Risikovorsorge und Operations. Im Jahr 2007 gründete Herr Rittenhouse Cavallino Capital, LLC, wo er derzeit als Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) für das Kapital-, Beratungs- und Beteiligungsgeschäft des Unternehmens zuständig ist. Dabei ist er schwerpunktmäßig insbesondere für Investitionen und Beratungsleistungen zuständig. Darüber hinaus ist er als Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender) der VinAsset Inc. tätig.

Herr Rittenhouse ist derzeit kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

Herr Rittenhouse ist derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG.

Nicht börsennotiert:

  • Flaviar, Inc. (Mitglied des Advisory Boards (Beirats)).

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeit von Herrn Rittenhouse im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nicht börsennotiert:

  • Cavallino Capital, LLC (Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender)); und
  • VinAsset Inc. (Chairman und Chief Executive Officer (Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorstandsvorsitzender)).

Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Rittenhouse einerseits und den Gesellschaften des HelloFresh SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der HelloFresh SE beteiligten Aktionär andererseits.

Herr Rittenhouse ist seit 2015 (d.h. seit ca. neun Jahren) Mitglied des Aufsichtsrats der HelloFresh SE. Zuletzt wurde er von der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 erneut zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Seine aktuelle Bestellung endet voraussichtlich im Jahr 2025 mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Herr Rittenhouse verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

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