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EQS-RPT News vom 21.03.2024

splendid medien AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

splendid medien AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
splendid medien AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
21.03.2024 / 18:22 CET/CEST
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splendid medien AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

 

Köln, 21. März 2024 – Herr Andreas R. Klein ist als Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und Mitglied des Vorstandes nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG. Der mit Herrn Andreas R. Klein geschlossene Beratungsvertrag wurde mit seiner Bestellung zum Vorstand aufgehoben. Auf Grundlage dieses Vertrages wurden im Geschäftsjahr 2023 Beratungshonorare an Herrn Andreas R. Klein gezahlt; eine entsprechende Veröffentlichung gemäß § 111c AktG über Beratungshonorare inkl. Nebenkosten in Höhe von EUR 352.000 im Geschäftsjahr 2023 erfolgte am 20.12.2023. Im Anschluss an diese Veröffentlichung sind noch weitere Nebenkosten unter dem Beratungsvertrag bei der Splendid Medien AG eingegangen. Damit belaufen sich die Beratungshonorare inkl. Nebenkosten im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt EUR 359.000.

 



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