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Logwin AG

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DGAP-CMS News vom 22.02.2021

Logwin AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Logwin AG / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
22.02.2021 / 15:58
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052


Erwerb eigener Aktien - 45. Zwischenmeldung
 

Im Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 19. Februar 2021 wurden insgesamt 108 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Logwin AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 17. März 2020 gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2020 mitgeteilt.
 

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
 

Datum Gesamtzahl zurückgekaufter
Aktien (Stück)
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (Euro)
15. Februar 2021 16 158,6250
16. Februar 2021 26 157,3846
17. Februar 2021 27 156,3704
18. Februar 2021 28 156,5000
19. Februar 2021 11 159,4545
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 18. März 2020 bis einschließlich 19. Februar 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.441 Stück Aktien.
 

Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Logwin AG unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.
 

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Logwin AG unter folgendem Link veröffentlicht:
 

https://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/aktie/aktienrueckkauf-2020.html


Grevenmacher, 22. Februar 2021


Logwin AG
Der Verwaltungsrat



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