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Siemens Healthineers AG

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DGAP-CMS News vom 26.10.2020

Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052
26.10.2020 / 16:51
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 19. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 627.646 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 03. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 07. Oktober 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
19.10.2020 85.453 38,3227
20.10.2020 210.001 38,0473
21.10.2020 138.881 37,7445
22.10.2020 70.505 37,8651
23.10.2020 122.806 38,1262
 

Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 07. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 2.404.794 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

München, 26. Oktober 2020

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand



26.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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