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DGAP-Ad-hoc News vom 08.10.2020

Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Mynaric AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

08.10.2020 / 17:45 CET/CEST
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Gilching, 8. Oktober 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.194.734,00 um bis zu EUR 800.000,00 auf bis zu EUR 3.994.734,00 durch Ausgabe von bis zu 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen ("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, ("Hauck & Aufhäuser") gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu einem noch festzulegenden Bezugspreis und einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zum Bezug anzubieten ("Kapitalerhöhung").
 

Die Neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Privatplatzierung, die unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) zum Kauf angeboten ("Vorabplatzierung"). Soweit auch institutionelle Investoren in den Vereinigten Staaten von Amerika Neue Aktien zum Erwerb angeboten werden sollen, soll dies ausschließlich unter Anwendung der Rule 144A nach dem Securities Act of 1933 erfolgen. Der Angebotspreis für die Vorabplatzierung und der identische Bezugspreis für die Kapitalerhöhung werden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Angebotsfrist der Vorabplatzierung wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020 abgeschlossen. Die in der Vorabplatzierung angebotenen Neuen Aktien unterliegen einem Rücktrittsvorbehalt. Die größten Hauptaktionäre haben in diesem Zusammenhang bezogen auf einen Anteil von 29,7% am Grundkapital der Gesellschaft auf ihre Bezugsrechte verzichtet. So ist sichergestellt, dass Neue Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte, auf die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an Hauck & Aufhäuser abgetreten wurden, zum Bezug durch die Aktionäre der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die Vorabplatzierung und das Bezugsangebot stehen unter anderem unter der Bedingung der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes, welcher voraussichtlich am 9. Oktober 2020 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt wird. Die im Rahmen der Vorabplatzierung gezeichneten Neuen Aktien, die keinem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 15. Oktober 2020 geliefert. Die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien und die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichneten Neuen Aktien, die einem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 2. November 2020 geliefert.
 

Die Mynaric AG hat einer 90-tägigen Lock-up-Periode mit marktüblichem Umfang zugestimmt. Der Vorstand wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020 in einem gesonderten Beschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis, die finale Anzahl Neuer Aktien und das Bezugsverhältnis beschließen.
 

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll in absteigender Priorisierung zu ca. 20% für die Gewinnung neuer Marktanteile mit den bestehenden Produkten, zu ca. 20 % zur Erweiterung des Marktzuganges in Nordamerika sowie zu ca. 60% zur Vorbereitung des großskaligen Einsatzes der Produkte des Unternehmens und damit zur dauerhaften Sicherung der Marktposition eingesetzt werden.
 

Hauck & Aufhäuser begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über Mynaric
Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall. Zu den Produkten für die Datenübertragung gehören Bodenstationen und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher über lange Strecken kabellos zu übermitteln.

Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.
 

Für weitere Informationen siehe: www.mynaric.com


Kontakt
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+ 49 8105 7999-0
 

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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Mynaric AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Mynaric AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die Mynaric AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wird. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden kostenfrei bei der Mynaric AG., sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich sein.

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Weder die Mynaric AG noch eines mit der Mynaric AG verbundenes Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 ('Prospektverordnung') in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Mynaric AG oder ein mit der Mynaric AG verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

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08.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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