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DGAP-Ad-hoc News vom 19.08.2020

AutoBank AG: Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) stellt dem Vorstand der 'Autobank AG' per Bescheid die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß BaSAG zur Seite.

AutoBank AG / Key word(s): Legal Matter
AutoBank AG: Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) stellt dem Vorstand der 'Autobank AG' per Bescheid die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß BaSAG zur Seite.

19-Aug-2020 / 12:30 CET/CEST
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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) stellt dem Vorstand der "Autobank AG" per Bescheid die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß BaSAG zur Seite.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute durch per Boten zugestellten Bescheid (in nicht digitaler Form) mit sofortiger Wirkung dem Vorstand der Autobank AG die Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann als vorläufige Verwalterin gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zur Seite gestellt.

Bei der Bestellung einer vorläufigen Verwalterin handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme. Aufgabe der vorläufigen Verwalterin ist, alle ihr übertragenen Befugnisse auszuüben. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank bescheidgemäß mit der vorläufigen Verwalterin zusammenzuarbeiten und diese insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Autobank AG operativ einzubinden. Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung der vorläufigen Verwalterin einzuholen. Die Verwalterin hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen.

Die Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate.

Eine Auswirkung dieser Maßnahme auf die Liquiditäts- und Geschäftsentwicklung (Neugeschäft seit Umstellung des Geschäftsmodells) der Bank ist nicht abschätzbar.

Der Vorstand der AutoBank AG prüft den Bescheid der FMA.


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