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DGAP-News News vom 18.05.2020

Exasol AG kündigt aufgrund hoher Nachfrage beim IPO vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 19. Mai 2020 an

DGAP-News: EXASOL AG / Schlagwort(e): Börsengang
18.05.2020 / 20:16
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Exasol AG kündigt aufgrund hoher Nachfrage beim IPO vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 19. Mai 2020 an

  • Hohe Nachfrage von Investoren innerhalb der Preisspanne für das Gesamtvolumen des Angebots (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption)
  • Verkürzung der Angebotsfrist um einen Tag auf Dienstag, 19. Mai 2020
  • Zulassung der Aktien zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse wie geplant für Montag, den 25. Mai 2020 vorgesehen
  • Lieferung der Angebotsaktien erfolgt voraussichtlich einen Tag früher, d.h. am Montag, 25. Mai 2020
     

Nürnberg, 18. Mai 2020 - Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, gibt bekannt, dass die Angebotsfrist für die Angebotsaktien im Rahmen des Börsengangs um einen Tag verkürzt wird. Das Angebot für die Aktien im Rahmen der für den Börsengang festgelegten Preisspanne von 8,50 EUR bis 10,50 EUR war für institutionelle Investoren am Freitag, 15. Mai gestartet und ist bereits für das Gesamtvolumen von 9.205.250 Aktien (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption) deutlich überzeichnet.

Aus diesem Grund hat der Vorstand heute in Abstimmung mit Hauck & Aufhäuser entschieden, die Angebotsfrist nun am Dienstag, 19. Mai 2020 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger (Zeichnungsmöglichkeit über Direct Place der Deutsche Börse AG) und um 14.00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger vorzeitig zu beenden. Der endgültige Angebotspreis und das endgültige Emissionsvolumen werden voraussichtlich am 19. Mai 2020 festgelegt. Über die Zuteilung der angebotenen Aktien werden die Anleger am 20. Mai 2020 informiert. Die Zulassung zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist ebenso wie die Lieferung der angebotenen Aktien für den 25. Mai 2020 geplant.

Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.

Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.

Pressekontakt Exasol
Carla Gutierrez, Global Communications Manager
Tel: + 44 786 0151691
E-Mail: Carla.gutierrez@exasol.com

Über Exasol

Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.

Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

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