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DGAP-Ad-hoc News vom 12.03.2020

Biofrontera AG: Biofrontera AG verlängert Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihen

Biofrontera AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Biofrontera AG: Biofrontera AG verlängert Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihen

12.03.2020 / 18:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Biofrontera AG verlängert Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihen

Leverkusen, 12. März 2020 - Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 0,5 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) ("Teilschuldverschreibungen 2020/2024") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen. Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 zudem die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) ("Teilschuldverschreibungen 2020/2026") im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen.

Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 17. März 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Ferner wurde vorgesehen, dass der Bezugspreis für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist in den Gesellschaftsblättern (Bundesanzeiger) und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt gemacht wird.

Aufgrund der aktuellen Kapitalmarktbedingungen hat der Vorstand heute beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 zu verlängern, und zwar bis zum 31. März 2020.

Soweit also in den Bezugsangeboten für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 der 17. März 2020 als Datum genannt ist, tritt an dessen Stelle der 31. März 2020.

Weitere Einzelheiten zu den Bezugsangeboten der Teilschuldverschreibungen 2020/2024 und der Teilschuldverschreibungen 2020/2026 können deren Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 entnommen werden. Für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 und die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 sind die Anleihebedingungen maßgebend, die bei der Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, erhältlich sind und die im Internet unter www.biofrontera.com eingesehen und heruntergeladen werden können.

Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611

Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com


12.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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