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Biofrontera AG

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DGAP-RPT News vom 11.03.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Biofrontera AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
11.03.2020 / 16:33
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Biofrontera AG, Leverkusen:

Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die Biofrontera AG, Leverkusen ("Gesellschaft") hat am 11. März 2020 mit der Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf ("Darlehensgeber") eine Unterstützung der laufenden Kapitalmarktaktivitäten der Gesellschaft wie nachfolgend dargestellt vereinbart ("Vereinbarung" oder "Vertrag"). Der Darlehensgeber hält mehr als 20 % der Anteile an der Gesellschaft und ist damit eine nahestehende Person im Sinne von § 111a Abs. 1 AktG.

Gegenstand der Vereinbarung ist die Ausgabe der 0,5 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) und der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) durch die Gesellschaft (zusammen "Pflichtwandelschuldverschreibungen"). Weitere Einzelheiten zu den Pflichtwandelschuldverschreibungen können den Bekanntmachungen über deren Bezugsangebote an die Aktionäre im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 entnommen werden. Für den Fall, dass nicht alle Pflichtwandelschuldverschreibungen im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen werden, werden die nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen Pflichtwandelschuldverschreibungen durch die von der Gesellschaft beauftragte Emissionsbank (auch "Darlehensnehmer") zum Bezugspreis ("Bezugspreis") neuen Investoren, die bisher nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, zum Erwerb angeboten ("Placement"). Der Darlehensgeber verpflichtet sich in der Vereinbarung, dem Darlehensnehmer für das Placement Aktien der Gesellschaft als Wertpapierleihe zur Verfügung zu stellen. Die Emissionsbank kann im Rahmen des Placements, wenn auf diesem Wege neue Investoren, die bisher nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, gewonnen werden können, bei diesen bereits bestehende Aktien der Gesellschaft aus der zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbarten Wertpapierleihe für einen Preis entsprechend dem Bezugspreis je Aktie für eine Platzierung zur Verfügung stellen und eine entsprechende Anzahl neue Aktien durch Zeichnung und Wandlung von Pflichtwandelschuldverschreibungen erwerben und an den Darlehensgeber zurück übertragen. Die Gesellschaft wird dem Darlehensnehmer eine entsprechende Anzahl Pflichtwandelschuldverschreibungen zuteilen. Die Gesellschaft hat sich in dem Vertrag zudem dazu verpflichtet, dem Darlehensgeber die diesem im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe entstandenen Kosten, einschließlich etwaiger Depotgebühren für die Übertragung der Leih-Aktien und der Kosten der Rechtsberater des Darlehensgebers, gegen Nachweis, vollständig zu ersetzen. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft für den Fall, dass es nicht zur Wandlung der Pflichtwandelschuldverschreibungen kommt und der Darlehensnehmer daher nicht in der Lage ist, die Wertpapierleihe zurückzuführen, verpflichtet, dem Darlehensgeber eine Zahlung zu gewähren, die dem Differenzbetrag zwischen dem Schlusskurs je Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Übertragung der Leih-Aktien an den Darlehensnehmer (der "Referenzkurs") und dem Bezugspreis je Teilschuldverschreibung, multipliziert mit der Anzahl der bei Investoren platzierten Leih-Aktien, entspricht. Sollte der Bezugspreis höher sein als der Referenzkurs, entfällt die Vergütung. Eine feste Vergütung wird dem Darlehensgeber von der Gesellschaft nicht gewährt.

Das genaue Volumen des Geschäfts ist nicht bezifferbar, da dies - wie dargestellt - von möglichen künftigen Entwicklungen abhängt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt.



11.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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