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DGAP-Ad-hoc News vom 27.01.2011

zooplus AG akzeptiert Fehlerfeststellung der DPR-Stichprobenprüfung für das Geschäftsjahr 2009

zooplus AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

27.01.2011 17:16

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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München, 27. Januar 2011 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat den Konzernabschluss der zooplus AG zum 31. Dezember 2009 sowie den Konzernlagebericht 2009 einer Stichprobenprüfung unterzogen.
Als Ergebnis hat die DPR festgestellt, dass nach Ansicht der DPR bei der Berechnung des abzugrenzenden Umsatzes für das Kundenbindungsprogramm 'zooPluspunkte' der Gesellschaft ein Verfahren zu Grunde gelegt wurde, das zu einem zu niedrigen Abgrenzungswert für noch einzulösende Bonuspunkte nach Gewährung und vor potentieller Einlösung geführt hat. Bei Zugrundelegung dieses Ergebnisses waren die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss 2009 jeweils um TEUR 616 und das Eigenkapital um TEUR 1.769 zu hoch ausgewiesen.

Nach detaillierter Prüfung des Sachverhalts hat der Vorstand der zooplus AG beschlossen, sich dieser Feststellung anzuschließen und den im Rahmen der DPR-Prüfung identifizierten Fehler anzuerkennen. Die zooplus AG befindet sich bezüglich der Fehlerbekanntmachung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG derzeit in Abstimmung mit der BaFin. Die Korrekturen dieses Sachverhalts für das Geschäftsjahr 2009 werden nach den geltenden IFRS-Vorschriften im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses 2010 erfolgen und haben keine Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2010.

Kontakt Investor Relations:
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Fax:  +49 (0)611-205855-66
E-mail: grossmann@cometis.de






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