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DGAP-Ad-hoc News vom 10.06.2013

Ordentliche Hauptversammlung der YOC AG beschließt ordentliche Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten in Höhe von bis zu nominal 571.700 Euro / Neues Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 1.300.000 / Ablehnung der bedingten Kapitalerhöhung / Neuwahl des Aufsichtsrats

YOC AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
10.06.2013 17:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Berlin, 10. Juni 2013

Die YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) gibt bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2013 zur Eigenkapitalstärkung eine ordentliche Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten im Volumen von bis zu nominal 571.700 Euro beschlossen hat.
Aktionäre der YOC AG erhalten Bezugsrechte, um sicherzustellen, dass sie ihren Anteil an der YOC AG durch den Erwerb neuer Aktien stabil halten können. Die Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Bezugsverhältnis fünf alte Aktien zu einer neuen Aktie zum Erwerb angeboten. Ferner werden nicht bezogene Aktien Dritten im Wege einer Privatplatzierung angeboten.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 voll dividendenberechtigt.
Die Durchführung der Barkapitalerhöhung ist nach derzeitigem Stand für Anfang bis Mitte Juli 2013 vorgesehen.

Über den Bezugspreis sowie die Zahl der auszugebenden neuen Aktien und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung wird der Vorstand der YOC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Absichtserklärungen oder verbindliche Zeichnungszusagen für die beabsichtigte Kapitalerhöhung wurden bislang nicht eingeholt.
Die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2013 hat des weiteren ein neues Genehmigtes Kapital 2013/I beschlossen, wonach der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Juni 2018 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 1.300.000 zu erhöhen. Den Aktionären der YOC AG wird grundsätzlich das Bezugsrecht eingeräumt; der Vorstand ist aber ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht auszuschließen. Der genaue Wortlaut des Beschlusses kann der Tagesordnung für die Hauptversammlung entnommen werden, die am 30. April 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Die YOC AG wird diesen Beschluss nunmehr unverzüglich zum Handelsregister anmelden. Wann eine Eintragung erfolgen wird, ist aufgrund zu Protokoll gegebener Widersprüche einzelner Aktionäre zu allen Tagesordnungspunkten derzeit nicht abzusehen.

Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen ist hingegen von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2013 abgelehnt worden.

Die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2013 hat schließlich die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herrn Oliver Borrmann und Herrn Peter Zühlsdorff abberufen und an ihrer Stelle Herrn Dr. Bernhard Heiss, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in München, und Herrn Ludwig Prinz zu Salm-Salm, selbständiger Medienberater, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt.

Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Gerd Schmitz-Morkramer, hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum Ablauf der Hauptversammlung 2013 niedergelegt. An seiner Stelle hat die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2013 Herrn Dr. Nikolaus Breuel, Unternehmensberater, wohnhaft in Berlin, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 6. Juni 2013 Herrn Dr. Bernhard Heiss zu seinem Vorsitzenden gewählt.
Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der YOC AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der YOC AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, Profitabilität, Wertentwicklung oder das Ergebnis der YOC AG wesentlich von derjenigen Ertragslage, Profitabilität, Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Angesichts der Risiken und Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten die Leser dieser Mitteilung diese Aussagen nicht überbewerten. Die YOC AG übernimmt keine Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Berlin, 10. Juni 2013 

YOC AG
- Der Vorstand -
 
Ende der Ad-hoc-Mitteilung


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