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/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Absichtserklärung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
29.01.2024 / 07:52 CET/CEST
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Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, von der in § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0008051004) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Wüstenrot & Württembergische AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen der Durchführung des für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot & Württembergische AG zum Erwerb anzubieten. Sollten nach Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2024 noch eigene Aktien im Bestand verbleiben, so werden diese für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den folgenden Jahren verwendet.
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 150.000. Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 3.000.000.
Das Rückkaufprogramm wird im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis spätestens zum 22. März 2024 durchgeführt.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot & Württembergische AG durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG beauftragte Bank, die Landesbank Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die Bank ist ferner verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Marktmissbrauchsverordnung sowie die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zu beachten. Dementsprechend darf die Bank keinen Kaufpreis zahlen, der über dem Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an welcher der Kauf stattfindet, liegt. Die Bank darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Zeitpunkt des Kaufs.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Die Wüstenrot & Württembergische AG wird die Transaktionen spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Insbesondere wird die Wüstenrot & Württembergische AG diese Informationen auf ihrer Internetseite unter https://www.ww-ag.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Kornwestheim, den 29. Januar 2024
Wüstenrot & Württembergische AG
Der Vorstand
Kontakt:
Investor Relations
Telefon: 0711/662-725252
Mail: ir@ww-ag.com
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