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Pressemitteilung vom 09.06.2008

Mitteilungen des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre und Geschäftsfreunde der WINDSOR AG!

Im Folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Ereignisse der letzten Zeit informieren. Der ausführliche Geschäftsbericht 2007 wird in Kürze online veröffentlicht (www.windsor-ag.com).

Jahresabschluss 2007

Die WINDSOR AG hat auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 erfolgreich abgeschlossen. Nach dem nun von der Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten Jahresabschluss beträgt der Jahresüberschuss nach IFRS 3,25 Mio. € (2006: 8,07 Mio. €) und HGB 5,06 Mio. € (2006: 5,00 Mio. €). Die Umsatzerlöse übertreffen mit 43,07 Mio. € das Geschäftsjahr 2006 (28,5 Mio. €) deutlich. Nach HGB betrugen in 2007 die Umsatzerlöse 41,4 Mio. € (2006 HGB: 22,5 Mio. €).

Aufsichtsrat gerichtlich neu bestellt

Mehrere Aktionäre, darunter der Berufskläger Klaus E.H. Zapf, hatten den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder angefochten. Sie beriefen sich dabei auf angebliche Einladungsmängel. Der Aufsichtsrat der WINDSOR mit dem Vorsitzenden Dr. Michael Feldhahn sowie den Mitgliedern Anton Pfeffer und Prof. Dr. Dr. Sabine Meck ist erneut zurücktreten und wurde am 03.06.2008 gerichtlich wieder bestellt.

Die WINDSOR AG geht davon aus, dass diese Anfechtungsklagen abgewiesen werden. Um aber sicherzugehen, dass der Aufsichtsrat wirksam im Amt ist und die erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats, z.B. Billigung des Jahresabschlusses 2007, auf jeden Fall wirksam gefasst werden können, ist Anfang Juni 2008 die gerichtliche Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder beantragt und kurz darauf bewilligt worden.

WINDSOR-Aktienpaket der GCI

Wie aus dem Geschäftsbericht der GCI Management AG für das Geschäftsjahr 2007 zu entnehmen war, hatte diese die Beteiligung an der WINDSOR AG über ihre 100%-ige Tochter, die GCI Bridge Capital AG, veräußert.

Nach schriftlicher Anfrage des Vorstandes der WINDSOR AG hat die GCI dazu mitgeteilt, dass eine Mitteilungspflicht der GCI gemäß § 20 Aktiengesetz nicht eingetreten sei, da kein Eigentümerwechsel der Aktienbeteiligung an der WINDSOR AG bzw. die Über- oder Unterschreitung einer Meldeschwelle stattgefunden hätten. Es sei zum Bilanzstichtag am 31.12.2007 nach handelsrechtlichen Pflichten lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung berücksichtigt und im Geschäftsbericht darüber berichtet worden. Die unterschiedlichen Zeitpunkte für Bilanzierungs- und Mitteilungspflichten seien vom Gesetzgeber vorgegeben. Die GCI bedauert die hervorgerufenen Irritationen.

Berlin, 06.06.2008

Der Vorstand

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