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Pressemitteilung vom 29.10.2007

Windsor AG - Anfechtungsklagen zur Hauptversammlung vom 25.07.2007

Mitteilungen gem. § 246 Abs. 4 AktG:

In der Klagesache der Aktionärin Pomoschnik Rabotajet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann (Az. 90 O 91/07), gegen die WINDSOR AG und in der Klagesache Zapf (Az. 90 O 94/07) gegen die WINDSOR AG wurde gemäß Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22.10.2007 das Verfahren bezüglich der Tagesordnungspunkte aus 90 O 91/07 abgetrennt und die Verfahren bezüglich der Anfechtung der Tagesordnungspunkte 2 und 4 miteinander verbunden (§ 246 Abs. 3 Satz 5). Der Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung in dieser Angelegenheit unter Führung des Aktenzeichens 90 O 94/07 wurde verlegt auf den 07.02.2008 um 10.30 Uhr.

'Wir sind gesetzlich zur Bekanntmachung der erhobenen Klagen unabhängig von deren Erfolgsaussicht und unabhängig davon, ob diese fristgerecht erhoben wurden, verpflichtet.

Wir werden unsere Aktionäre an dieser Stelle nach Rücksprache mit unseren Rechtsanwälten über die weitere Vorgehensweise informiert halten.'

 

Berlin, im Oktober 2007

Der Vorstand

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