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Pressemitteilung vom 24.10.2007

Anfechtungsklagen zur Hauptversammlung vom 25.07.2007

Mitteilungen gem. § 246 Abs. 4 AktG:

Der Aktionär Klaus E. H. Zapf hat mit Klageschrift vom 27.08.2007, bei Gericht eingegangen am 28.08.2007, (Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 90, Az. 90 O 94/07) dem Vorstand zugestellt am 19.10.2007, Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.07.2007

  • Tagesordnungspunkt Nr. 2 'Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns'
  • Tagesordnungspunkt Nr. 4 'Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates'

erhoben.

Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung in dieser Angelegenheit ist bestimmt auf den 31.01.2008 um 10.30 Uhr.

Wir sind gesetzlich zur Bekanntmachung der erhobenen Klagen unabhängig von deren Erfolgsaussicht und unabhängig davon, ob diese fristgerecht erhoben wurden, verpflichtet.

Wir werden unsere Aktionäre an dieser Stelle nach Rücksprache mit unseren Rechtsanwälten über die weitere Vorgehensweise informiert halten.

Berlin, im Oktober 2007

Der Vorstand

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