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DGAP-Ad-hoc News vom 22.05.2020

windeln.de SE: Ergänzungsverlangen der YOUTH PTE LTD. zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, zur Verkleinerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und zur Wahl von Frau Qian Zou zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die ordentliche Hauptversammlung

windeln.de SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
windeln.de SE: Ergänzungsverlangen der YOUTH PTE LTD. zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, zur Verkleinerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und zur Wahl von Frau Qian Zou zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die ordentliche Hauptversammlung

22.05.2020 / 20:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 22. Mai 2020: Der windeln.de SE ("windeln.de" oder die "Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL201) ist ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin YOUTH PTE LTD. ("YOUTH") für die am 24. Juni 2020 stattfindende ordentliche Hauptversammlung 2020 zugegangen. Gegenstand dieses Verlangens ist die Ergänzung der Tagesordnung um die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Tomasz Czechowicz, Clemens Jakopitsch und Xiao Jing Yu, um die Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder durch eine entsprechende Satzungsänderung und um die Wahl von Frau Qian Zou zum Mitglied des Aufsichtsrats. Frau Zou ist Geschäftsführerin der YOUTH.

Wenn die Vorschläge der YOUTH und der bereits auf der Tagesordnung stehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl zwei neuer Mitglieder des Aufsichtsrats auf der ordentlichen Hauptversammlung die notwendigen Mehrheiten finden, wird sich der dann vierköpfige Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Weijian Miao, Huaidong Wang, Christian Reitermann und Qian Zou zusammensetzen.

YOUTH hat nachgewiesen, dass ihr Anteil am Grundkapital der Gesellschaft mindestens den anteiligen Betrag von 500 .000 Euro erreicht. Der Vorstand ist nach Prüfung des Verlangens zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen der §§ 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, 122 Abs. 2 AktG für das Ergänzungsverlangen erfüllt sind und er dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung entsprechen wird.

Der vollständige Wortlaut des Ergänzungsverlangens wird in Form einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die Bekanntmachung wird zudem auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.windeln.de/ unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung" zugänglich gemacht.

 




Kontakt:
Corporate Communications
Judith Buchholz
Telefon: +49 (89) 41 61 71 52 65
Email: investor.relations@windeln.de

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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