Pflichtwandlungsmitteilung
zu den von der Heidelberg Pharma AG ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2GSZA0 / WKN A11QVV)
Die Heidelberg Pharma AG ("Anleiheschuldnerin") hat am 22. November 2017 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 14.968.380,00 Euro ausgegeben ("Schuldverschreibungen").
Gemäß § 8.1 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen kann die Anleiheschuldnerin die Wandlung der Schuldverschreibung in Aktien der Anleiheschuldnerin verlangen ("Pflichtwandlung"), soweit die Schuldverschreibungen am Endfälligkeitstag weder vorzeitig zurückgezahlt, gewandelt noch zurückgekauft und entwertet worden sind ("Pflichtwandlungsrecht").
Die Anleiheschuldnerin teilt den Inhabern der Schuldverschreibungen hiermit mit, dass sie gemäß § 8.1 der Anleihebedingungen ihr Recht zur Pflichtwandlung am Endfälligkeitstag (22. November 2019) ausübt.
Die Pflichtwandlung erfolgt zum Wandlungspreis nach § 6.1 der Bedingungen. Somit beträgt der Wandlungspreis 2,60 Euro. Jede Schuldverschreibung wird in die Anzahl Aktien gewandelt, die sich durch Division des Nennbetrags der zu wandelnden Schuldverschreibungen durch den Wandlungspreis errechnet.
Insgesamt wurden 14.968.380 Schuldverschreibungen zum Nennwert von je 1,00 Euro ausgegeben, wovon zum 25. Oktober 2019 134.184 Schuldverschreibungen noch nicht in Aktien gewandelt wurden. Im Rahmen der Pflichtwandlung werden durch Wandlung der 134.184 bislang nicht gewandelten Schuldverschreibungen bis zu 51.609 neue Aktien geschaffen, soweit nicht noch bis zum Endfälligkeitstag (22. November 2019) Wandlungen erfolgen.
Die Durchführung der Pflichtwandlung richtet sich nach § 9 der Anleihebedingungen.
Ladenburg, im Oktober 2019
Heidelberg Pharma AG
- Der Vorstand -
Korrespondierende Pressemeldung vom 3. November 2017: Heidelberg Pharma AG plant Kapitalmaßnahme zur Finanzierung ihrer ATAC-Entwicklungsprogramme
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