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Ad-hoc Meldung - Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg Pharma AG plant Kapitalmaßnahme zur Finanzierung ihrer ATAC-Entwicklungsprogramme
Ladenburg, 3. November 2017 - Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG (ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / WL6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Finanzierungsmaßnahme für die Weiterentwicklung ihrer ATAC-Entwicklungsprogramme beschlossen. Die Finanzierungsmaßnahme soll aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sowie aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bestehen.
Geplant ist, das Grundkapital der Gesellschaft von 14.968.380,00 Euro um bis zu 7.484.190,00 Euro auf bis zu 22.452.570,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 7.484.190 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2016, zu erhöhen. Darüber hinaus sollen bis zu 14.968.380 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 14.968.380,00 Euro ausgegeben werden.
Die neuen Aktien und die Wandelschuldverschreibungen werden allen Aktionären zum Bezug angeboten. Etwaige nicht bezogene neue Aktien und Schuldverschreibungen werden im Rahmen von Privatplatzierungen an Investoren innerhalb und außerhalb Europas zum Erwerb angeboten. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien und Schuldverschreibungen beginnt am 7. November 2017 um 0:00 Uhr (MEZ) und endet am 20. November 2017 um 24:00 Uhr (MEZ).
Die Hauptaktionärin dievini Hopp Biotech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (dievini) hat der Gesellschaft die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, sich jedenfalls in Höhe ihrer bisherigen Beteiligungsquote an der Finanzierungsmaßnahme bestehend aus Kapitalerhöhung und Wandelschuldverschreibung zu beteiligen. dievini ist unter der Prämisse einer angemessenen Preisfestsetzung grundsätzlich bereit, im Rahmen der Kapitalerhöhung und Wandelschuldverschreibung nicht bezogene Aktien und Schuldverschreibungen zu übernehmen.
Konditionen der Kapitalerhöhung
Die neuen Aktien sollen im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots bestehenden Aktionären der Gesellschaft angeboten werden. Das Bezugsverhältnis ist mit 2:1 festgelegt, d.h. zwei alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Der Bezugspreis der neuen Aktien wird voraussichtlich am 16. November 2017 auf der Basis des höheren der beiden nachfolgenden Beträge abzüglich eines möglichen vom Vorstand der Heidelberg Pharma AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Abschlags von bis zu 20 % ermittelt werden: (i) der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der bestehenden Aktien der Gesellschaft vom Beginn der Bezugsfrist am 7. November 2017 (einschließlich) bis zum Handelsschluss am 16. November 2017 oder (ii) der Schlusspreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft am 16. November 2017. Der Bezugspreis wird im Wege einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heidelberg-pharma.com) voraussichtlich am 16. November 2017 und im Bundesanzeiger voraussichtlich am 17. November 2017 veröffentlicht werden.
Die Kapitalerhöhung ist als gemischte Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen angelegt. Die Hauptaktionärin dievini kann für einen Teil der auf sie entfallenden Bezugsrechte neue Aktien gegen Leistung einer Sacheinlage beziehen. Die Sacheinlage besteht aus einem Rückzahlungsanspruch - einschließlich Zinsen vom 1. Januar 2017 bis zum 20. November 2017 - in Höhe von 3.928.933,33 Euro aus dem Darlehensvertrag vom 11. Oktober 2016 zwischen dievini und der Heidelberg Pharma AG.
Wandelschuldverschreibungen
Die Wandelschuldverschreibungen gewähren das Recht, die Schuldverschreibungen zum Wandlungsverhältnis in auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von 1,00 Euro zu wandeln. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger ab dem 50. Tag nach dem Ausgabetag (voraussichtlich ab dem 11. Januar 2018) bis zum Endfälligkeitstag vorbehaltlich bestimmter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann am Ende der Laufzeit von zwei Jahren ab Ausgabetag die Wandlung der Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft verlangen. Die Pflichtwandlung erfolgt zum Wandlungspreis und jede Schuldverschreibung wird im Wandlungsverhältnis in auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von 1,00 Euro gewandelt. Auf die Schuldverschreibungen werden keine Zinszahlungen geleistet (Null-Kupon).
Die Schuldverschreibungen werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts durch die Baader Bank AG, Unterschleißheim, angeboten. Der Bezugspreis je neuer Schuldverschreibung beträgt 1,00 Euro. Das Bezugsverhältnis ist mit 1:1 festgelegt. Das heißt, eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer neuen Schuldverschreibung. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Der Wandlungspreis je Aktie wird voraussichtlich am 16. November 2017 auf der Basis des höheren der beiden nachfolgenden Beträge abzüglich eines möglichen vom Vorstand der Heidelberg Pharma AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Abschlags von bis zu 20 % ermittelt werden: (i) der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der bestehenden Aktien der Gesellschaft vom Beginn der Bezugsfrist am 7. November 2017 (einschließlich) bis zum Handelsschluss am 16. November 2017 oder (ii) der Schlusspreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft am 16. November 2017. Der Wandlungspreis wird im Wege einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heidelberg-pharma.com) voraussichtlich am 16. November 2017 und im Bundesanzeiger voraussichtlich am 17. November 2017 veröffentlicht werden.
Verwendung der Emissionserlöse
Die Heidelberg Pharma AG beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Finanzierungsmaßnahme insbesondere für die Weiterentwicklung ihrer ATAC-Technologie sowie für die präklinische und klinische Entwicklung des proprietären ATAC-Kandidaten HDP-101, einschließlich der Etablierung des GMP (Good Manufacturing Practice)-Herstellungsprozesses von Antikörper-Amanitin-Konjugaten (ATACs) zu verwenden. Rund 3,9 Mio. Euro des Emissionserlöses sollen zur Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten durch die Einbringung der Darlehensforderung der Hauptaktionärin dievini im Wege der Sachkapitalerhöhung verwendet werden.
Bezugsangebot und Wertpapierprospekt
Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Begebung der Wandelschuldverschreibungen können den jeweiligen Bezugsrechtsangeboten entnommen werden, welche voraussichtlich am 6. November 2017 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie auf der Internetseite der Heidelberg Pharma AG (www.heidelberg-pharma.com) veröffentlicht werden. Das öffentliche Angebot der neuen Aktien und der Wandelschuldverschreibungen sowie die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen auf Basis eines bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichten und zu billigenden Wertpapierprospekts. Die Billigung des Prospekts ist für den 3. November 2017 geplant und der Prospekt ist im Anschluss auf der Internetseite der Heidelberg Pharma AG (www.heidelberg-pharma.com) verfügbar. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 24. November 2017. Es ist geplant, die neuen Wandelschuldverschreibungen in den Open Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse am 24. November 2017 einzubeziehen.
Die Kapitalerhöhung wird von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, als Global Coordinator und Sole Bookrunner durchgeführt.
+++ Ende der Ad-Hoc-Mitteilung +++
Über Heidelberg Pharma AG
Die Heidelberg Pharma AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Ladenburg. Heidelberg Pharma ist auf Onkologie spezialisiert und das erste Unternehmen, das den Wirkstoff Amanitin für die Verwendung bei Krebstherapien einsetzt und entwickelt. Dafür verwendet das Unternehmen seine innovative ATAC-Technologie (Antibody Targeted Amanitin Conjugates) und nutzt den biologischen Wirkmechanismus des Toxins als neues therapeutisches Prinzip. Diese proprietäre Technologieplattform wird für die Entwicklung eigener therapeutischer Antikörper-Wirkstoff-Konjugate sowie im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern eingesetzt, um eine Vielzahl von ATAC-Kandidaten zu erzeugen. Der am weitesten fortgeschrittene eigene Produktkandidat HDP-101 ist ein BCMA-ATAC für die Indikation Multiples Myelom. Die klinischen Produktkandidaten MESUPRON(R) und REDECTANE(R) wurden zur Weiterentwicklung und Kommerzialisierung verpartnert. RENCAREX(R) steht zur Auslizenzierung und weiteren Entwicklung zur Verfügung. Die Heidelberg Pharma AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / Symbol WL6. Weitere Informationen finden Sie unter www.heidelberg-pharma.com.
Kontakt
Heidelberg Pharma AG
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Managing Director & Partner
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(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck Prospektrichtlinie bezieht sich auf die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet die Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.
Hinsichtlich jedes Investors, der Wertpapiere in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Wertpapiere für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie dar und auch keinen Prospekt dar.
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03.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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