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WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.11.2009

WCM AG - Zustimmung der Gläubiger und des Vorstandes zum Insolvenzplan sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins. / Insolvenz
23.11.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


WCM AG - Zustimmung der Gläubiger und des Vorstandes zum Insolvenzplan sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht
Adhoc Mitteilung vom 23. November 2009

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (nachfolgend 'WCM AG'), Amtsgericht Frankfurt (AZ 810 IN 1338/06 W) haben die Gläubiger und der Vorstand der WCM AG im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 23. November 2009 dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat den Insolvenzplan bestätigt.
Mit der Bestätigung des Insolvenzplans ist die Grundlage für einen Fortbestand der WCM AG geschaffen worden.

Frankfurt am Main, den 23. November 2009

Der Vorstand


23.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
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