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EQS-Ad-hoc News vom 10.05.2024

Smartbroker Holding AG: Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Smartbroker Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Smartbroker Holding AG: Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

10.05.2024 / 20:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc-Mitteilung

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch Privatplatzierung

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

Berlin, 10. Mai 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der Smartbroker Holding AG haben heute beschlossen, eine Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital im Umfang von bis zu ca. 7 % des Grundkapitals, d.h. bis zu 1.1 Millionen neue Aktien, gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Die neuen Aktien sollen bei institutionellen Investoren in Deutschland und Europa im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens platziert werden. Die neuen Aktien werden vom 1. Januar 2024 an gewinnanteilsberechtigt sein.

Der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende André Kolbinger sowie die AKD Private Equity GmbH, dessen Alleingesellschafter André Kolbinger ist, haben sich verpflichtet, neue Aktien im Umfang von fünf Millionen Euro bei einem Platzierungspreis von bis zu 7,20 EUR zu zeichnen, soweit die Kapitalerhöhung nicht vollständig bei institutionellen Investoren platziert wird.

Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien, den Platzierungspreis und den endgültigen Bruttoemissionserlös nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festlegen und bekannt geben. Die Baader Bank agiert als Sole Bookrunner.

Der Emissionserlös soll vor allem dazu verwendet werden, die Reichweite des von der Smartbroker AG betriebenen SMARTBROKER+ weiter zu erhöhen. Die dafür notwendigen Mittel sollen durch die Kapitalerhöhung gestärkt werden, um zukünftig wieder höhere Kundenwachstumsraten zu erzielen.

Mitteilende Person: André Kolbinger, Vorstandsvorsitzender

 

Disclaimer

Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Weiterleitung, unmittelbar oder mittelbar, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Smartbroker Holding AG dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der Smartbroker Holding AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

 

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

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Ende der Insiderinformation

10.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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