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DGAP-PVR News vom 05.06.2008

Wacker Construction Equipment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Wacker Construction Equipment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Interwac Holding AG, Volketswil, Schweiz, hat der Wacker Construction Equipment AG am 2. Juni 2008 freiwillig nach § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

Die Interwac Holding AG und die Interwac GmbH haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Wacker Construction Equipment AG am 9. Oktober 2007 gemäß § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wacker Construction Equipment AG jeweils am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Interwac Holding AG 51,90 % (35.138.438 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 18,64 % (12.618.654 Stimmrechte) über Interwac GmbH und Wacker-Werke GmbH & Co. KG als ihre Tochtergesellschaften auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Interwac Holding AG dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

Die Interwac GmbH wurde am 7. Dezember 2007 auf ihre Muttergesellschaft, die Interwac Holding AG, verschmolzen und ist zu diesem Tag erloschen. Hiermit wird freiwillig mitgeteilt, dass infolgedessen ihr Stimmrechtsanteil zum 2. Juni 2008 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Weiterhin wird freiwillig mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Interwac Holding AG am 2. Juni 2008 weiterhin die Schwelle von 50 % überschreitet. Er beträgt zu diesem Tag 64,38 % (45.153.966 Stimmrechte).
Davon sind der Interwac Holding AG 64,38 % (45.153.966 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 29,07 % (20.390.955 Stimmrechte) über Wacker-Werke GmbH & Co. KG als ihre Tochtergesellschaft auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Interwac Holding AG dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- NEUSON Ecotec GmbH.

05.06.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Wacker Construction Equipment AG
              Preußenstr. 41
              80809 München
              Deutschland
Internet:     www.wackergroup.com
 
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