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Varengold Bank AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 31.05.2017

Varengold Bank AG: Ergebnis des Bezugsangebots im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit mittelbarem Bezugsrecht; Privatplatzierung

Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges

31.05.2017 / 11:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Hamburg, 31. Mai 2017 - Im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung der Varengold Bank AG (Symbol: VG8) wurden 39.513 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der angebotenen Neuen Aktien gezeichnet.
 
Somit wurde die Kapitalerhöhung nach Ablauf der Bezugsfrist am 29. Mai 2017 nicht vollständig gezeichnet. Der Vorstand hat am 31. Mai 2017 beschlossen, von der entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung zu einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) Gebrauch zu machen. Aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien sollen dabei ausgewählten Investoren zu dem festgesetzten Bezugspreis (EUR 3,99) zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden. Die Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 300.000 Aktien gezeichnet worden sind.
 
 
Dr. Bernhard Fuhrmann                   
Vorstand

Frank Otten
Vorstand



Kontakt:
Frau Sanja Szabo (Head of Corporate Development)

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Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot noch um eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Varengold Bank AG. Für Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (den 'Vereinigten Staaten'), Australien, Kanada oder Japan und allen Ländern, in denen solche Angebote oder Aufforderungen rechtlich unzulässig sind, enthält diese Mitteilung kein Angebot bzw. stellt weder ein Angebot für Wertpapiere, noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (dem 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder entsprechende Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis gemäß United States Securities Act weder angeboten noch verkauft werden. Von Ausnahmen abgesehen dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan bzw. an Staatsbürger oder Einwohner bzw. für Rechnung von oder zu Gunsten von Staatsbürgern oder Einwohnern von Australien, Kanada oder Japan weder angeboten noch verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere ist und wird nicht gemäß dem United States
Securities Act oder gemäß dem jeweils geltenden Wertpapierrecht in Australien, Kanada oder Japan registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten.
 
Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die 'Prospektrichtlinie') dar.

31.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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