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DGAP-Ad-hoc News vom 02.07.2015

Travel24.com AG: Rücknahme des Verlangens auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
02.07.2015 15:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Leipzig, 2. Juli 2015 - Die Mehrheitsaktionärin der Travel24.com AG (ISIN: DE000A0L1NQ8), die UNISTER Holding GmbH, Leipzig, hat ihr Verlangen vom 13. Mai 2015 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, in der über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen werden sollte, mit Schreiben vom 2. Juli 2015, welches dem Vorstand der Travel24.com AG heute übermittelt wurde, zurückgenommen. Die UNISTER Holding GmbH erklärte gegenüber der Travel24.com AG, die Rücknahme des Einberufungsverlangens sei ein weiterer Schritt in Richtung einer Ausräumung der Differenzen im Vertrauen auf den Einigungswillen aller Seiten. Aufgrund der Rücknahme des Einberufungsverlangens wird der Vorstand der Travel24.com AG die auf den 13. Juli 2015 einberufene außerordentliche Hauptversammlung absagen. Daniel Kirchhof bleibt somit Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24.com AG.

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