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HolidayCheck Group AG

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DGAP-CMS News vom 06.04.2020

HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 6. und letzte Zwischenmeldung
06.04.2020 / 13:29
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 6. und letzte Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 30. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020 wurden insgesamt Stück 119.566 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 19. Februar 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 24. Februar 2020 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 30. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:

Datum Anzahl Aktien (Stück)     Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)
30.3.2020    13.196 1,2898514701
31.3.2020 32.940 1,323376
1.4.2020 29.900 1,307458
2.4.2020 33.102 1,219846
3.4.2020 10.428 1,191507

Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. Februar 2020 (Datum erster Kauf) bis einschließlich 3. April 2020 (Datum letzter Kauf) erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 412.177 Aktien.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA-Handelssystem.

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und der sich daraus für die Gesellschaft ergebenden wirtschaftlichen Unsicherheiten, hat der Vorstand am 2. April 2020 zur Sicherstellung eines möglichst flexiblen Liquiditätsrahmens vorsorglich beschlossen, das aktuelle Aktienrückkaufprogramm nach Ende des Handelstags am 3. April 2020, vorzeitig zu beenden.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/aktienrueckkauf).

München, den 6. April 2020

HolidayCheck Group AG

Der Vorstand



06.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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