Am 1. August 2023 haben wir folgende Mitteilung der UBS Group AG für sich selbst und für die UBS AG erhalten:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG die erforderlichen Details mit, da der Stimmrechtsanteil der UBS Group AG und der UBS AG (zusammen die 'UBS Gesellschaften') an der ZEAL Network SE nach § 33 WpHG und § 34 WpHG die Schwelle von 15 % erreicht und überschritten hat.
A. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§43, Abs. 1, Satz 3 WpHG)
Hinsichtlich der von uns unmittelbar und mittelbar gehaltenen bzw. zugerechneten Stimmrechte gemäß § 43 Abs. 1, Satz 3 WpHG machen wir über die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele folgende Angaben:
Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele, noch der Erzielung von Handelsgewinnen einer UBS Gesellschaft.
Keine der UBS Gesellschaften beabsichtigt derzeit, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der ZEAL Network SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Hiervon ausgenommen ist der Erwerb im Rahmen der üblichen Aktivitäten eines weltweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmens.
Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE wird derzeit nicht angestrebt.
Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird derzeit nicht angestrebt.
B. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§43, Abs. 1, Satz 4 WpHG)
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel teilen wir mit, dass der Erwerb bzw. die Zurechnung der Stimmrechte durch die UBS Gesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Kunden im Rahmen ihrer üblichen Geschäftsaktivitäten erfolgt ist. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.