ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 erfolgreich mit Klage gegen Umsatzsteuerbescheid
Die myLotto24 Limited, London, Vereinigtes Königreich, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ZEAL Network SE, ist vor dem Finanzgericht Hannover erfolgreich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer in Bezug auf ihr früheres Zweitlotteriegeschäft während des Jahrs 2017 vorgegangen. Dies stellt eine Teilperiode der Zeitspanne dar, für die Umsatzsteuer bereits von den deutschen Finanzbehörden festgesetzt wurde oder für die eine Festsetzung noch aussteht (Januar 2015 bis Mitte Oktober 2019).
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt myLotto24 Limited noch nicht vor. ZEAL erwartet, dass das Finanzamt Hannover-Nord gegen die Gerichtsentscheidung Revision einlegen wird.
In einer vorangegangenen Entscheidung hatte das Finanzgericht den Antrag von myLotto24 Limited abgewiesen, eine Aussetzung der Vollziehung von für die Monate Mai und Juni 2018 festgesetzter Umsatzsteuer ohne Sicherheitsleistung anzuordnen.
Die Auswirkung der beiden Entscheidungen auf die weiteren betroffenen Zeiträume von Januar 2015 bis Mitte Oktober 2019 wird Gegenstand von bereits vereinbarten Besprechungen zwischen myLotto24 Limited und dem zuständigen Finanzamt Hannover-Nord sein.
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