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DGAP-News News vom 11.02.2019

ZEAL Network SE: Erlaubnis zur Vermittlung von Lotterien über Tipp24-Domains erteilt

DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges

11.02.2019 / 10:21
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB DER ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

London, 11. Februar 2019


ZEAL Network SE: Erlaubnis zur Vermittlung von Lotterien über Tipp24-Domains erteilt

  • Ergänzung zur bestehenden Vermittlungserlaubnis von Lotto24 für Vermittlung von Lotterien über Tipp24-Domains gewährt
  • Wichtige Bedingung für das öffentliche Übernahmeangebot für Lotto24 erfüllt
  • Annahmefrist läuft bis 10. April 2019

Die ZEAL Network SE ("ZEAL") gab heute bekannt, dass ein weiterer wichtiger Meilenstein der geplanten Übernahme der Lotto24 AG ("Lotto24") erreicht wurde, nachdem das niedersächsische Innenministerium Lotto24 eine Ergänzung zu deren bestehender Vermittlungserlaubnis gewährt hat, die es ermöglicht, Lotterien über die Domains von Tipp24 im Auftrag der deutschen Landeslotteriegesellschaften zu vertreiben. Damit ist eine wesentliche Bedingung für den Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots für Lotto24 erfüllt.

Dr. Helmut Becker, CEO von ZEAL: "Dies ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Wiedervereinigung mit Lotto24, zur Umwandlung des deutschen Kerngeschäfts von ZEAL und zur Beschleunigung des Wachstums im Online-Lotteriemarkt im In- und Ausland. Es ist eine gute Nachricht für Kunden, Aktionäre, Bundesländer und gemeinnützige Organisationen. Wir freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Landeslotteriegesellschaften in Deutschland und danken den Behörden und dem Glücksspielkollegium für die Unterstützung und Zusammenarbeit. Wir empfehlen den Lotto24-Aktionären, das Tauschangebot anzunehmen und uns auf diesem spannenden Weg zu begleiten."

Die Übernahme von Lotto24 wird nach Vollzug eine digitale Lotteriegruppe mit derzeit zusammen mehr als 5 Millionen Kunden weltweit, einem kombinierten Transaktionsvolumen von aktuell rund EUR 500 Millionen und einer breiten internationalen Präsenz schaffen. Im Rahmen der Transaktion und im Einklang mit der neuen Strategie, das Risikoprofil des Geschäftsmodells zu reduzieren und sich auf lokal lizenzierte Geschäfte zu konzentrieren, beabsichtigt ZEAL, die Kontrolle über ihre Tochtergesellschaften myLotto24 und Tipp24 zurückzuerwerben und das deutsche Zweitlotteriegeschäft in ein gewerbliches Vermittlungsgeschäft umzuwandeln.

Die Ergänzung der Vermittlungserlaubnis ermöglicht die Vermittlung von Lotterien über die Domains tipp24.de und tipp24.com.

Die Angebotsunterlage für die Aktionäre von Lotto24 wurde am 31. Januar 2019 veröffentlicht. Die Annahmefrist für das Angebot endet am 10. April 2019. Die Angebotsunterlage ist verfügbar unter www.zeal-angebot.com.

- ENDE -

Medienkontakt:
ZEAL Network
Matt Drage
Head of Corporate Communications
T: +44 (0)7976 872 861
matt.drage@zeal-network.co.uk

FTI Consulting
Lutz Golsch
T: +49 69 920 37 110
M: +49 173 6517710
Lutz.Golsch@fticonsulting.com

Ansprechpartner Investor Relations:
ZEAL Network
Frank Hoffmann
Investor-Relations-Manager
T: +44 (0) 20 3739 7123
frank.hoffmann@zeal-network.co.uk

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Insbesondere sollen die Angebotsunterlage oder eine Zusammenfassung oder Auszüge daraus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder, ohne dass dies einen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung aufgrund eines öffentlichen Angebots in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erfordern würde, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum weder unmittelbar noch mittelbar vertrieben, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Erteilung von Erlaubnissen oder der Einhaltung behördlicher Verfahren oder anderer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.



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