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DGAP-PVR News vom 26.03.2010

ThyssenKrupp AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ThyssenKrupp AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
26.03.2010 09:21

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die BlackRock, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. März 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland, ISIN DE0007500001, am 18. März 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil beträgt zu diesem Tag 3,01 % (dies entspricht 15.511.158 Stimmrechten).
Alle Stimmrechte sind der BlackRock, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Duisburg und Essen, 26. März 2010
ThyssenKrupp AG
Der Vorstand



26.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ThyssenKrupp AG
              August-Thyssen-Str. 1
              40211 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.thyssenkrupp.com
 
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