ThyssenKrupp AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ThyssenKrupp AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd, London, England, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02. September 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland, (ISIN DE0007500001), am 14. März 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr 0,485 % (dies entspricht 2.497.797 Stimmrechten) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Barclays Global Investors UK Holdings Ltd gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Mitteilung beruht auf der Tatsache, dass die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd die Anforderungen gemäß § 32 Abs. 2 bis 4 InvG, § 22 Abs. 3a WpHG und § 29a Abs. 3 WpHG erfüllt. Duisburg und Essen, 03. September 2008 ThyssenKrupp AG Der Vorstand 03.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: ThyssenKrupp AG August-Thyssen-Str. 1 40211 Düsseldorf Deutschland Internet: www.thyssenkrupp.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |