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thyssenkrupp AG

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EQS-AGM News vom 22.12.2023

thyssenkrupp AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.02.2024 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: thyssenkrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
thyssenkrupp AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.02.2024 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.12.2023 / 11:46 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die erneute Veröffentlichung erfolgt zur Vermeidung von Missverständnissen allein auf Grund einer vorbeugenden redaktionellen Klarstellung im dargestellten Lebenslauf



thyssenkrupp AG

Duisburg und Essen

− ISIN DE0007500001 −

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden Sie ein zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 2. Februar 2024, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ) im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2023, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022/2023, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht bereits gebilligt und den Jahres- und Konzernabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 1 einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Diese Unterlagen können im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von 94.820.515,11 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,15 €
je dividendenberechtigter Stückaktie:
93.379.761,15 €
Gewinnvortrag: 1.440.753,96 €

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 7. Februar 2024 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:

 
3.1

Miguel Ángel López Borrego (ab 1. Juni 2023)

3.2

Oliver Burkhard

3.3

Dr. Klaus Keysberg

3.4

Martina Merz (bis 31. Mai 2023)

 

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:

 
4.1

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing E.h. Siegfried Russwurm

4.2

Jürgen Kerner

4.3

Birgit A. Behrendt

4.4

Dr. Patrick Berard (ab 3. Februar 2023)

4.5

Stefan Erwin Buchner

4.6

Dr. Wolfgang Colberg

4.7

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

4.8

Angelika Gifford

4.9

Dr. Bernhard Günther

4.10

Achim Hass

4.11

Tanja Jacquemin

4.12

Daniela Jansen

4.13

Christian Julius

4.14

Thorsten Koch

4.15

Katrin Krawinkel (ab 1. Januar 2023)

4.16

Dr. Ingo Luge

4.17

Tekin Nasikkol

4.18

Dr. Verena Volpert

4.19

Ulrich Wilsberg (ab 3. Februar 2023)

4.20

Kirstin Zeidler (ab 7. Juli 2023)

4.21

Friederike Helfer (bis 3. Februar 2023)

4.22

Peter Remmler (bis 3. Februar 2023)

4.23

Dirk Sievers (bis 20. Juni 2023)

4.24

Isolde Würz (bis 31. Dezember 2022)

 

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:

 

Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024/2025, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erstellt werden, gewählt.

 

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

 

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie unter Ziffer II. dieser Einladung, im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 und unter www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/management/corporate-gover-nance/verguetungsbericht.html.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Februar 2024 endet die Amtszeit von Frau Dr. Verena Volpert, die durch die Hauptversammlung 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG gewählt wurde. Es ist deshalb eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den Aktionären zu bestellenden Mitgliedern werden acht von der Hauptversammlung gewählt. Sieben dieser acht von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2023 für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, gewählt. Die verbleibenden zwei Aktionärsvertreter werden gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat entsandt. Im Dezember 2022 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2028 erneut in den Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit des ebenfalls von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan Erwin Buchner endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026.

 

Nach § 96 Abs. 2 AktG müssen mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Dies sind mindestens sechs der zwanzig Sitze im Aufsichtsrat. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, es sei denn, die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter widerspricht der Gesamterfüllung. Im Fall eines Widerspruchs ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils vier Frauen und sechs Männer im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG vertreten. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl insgesamt als auch von der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite einzeln erfüllt. Weder die Arbeitnehmerseite noch die Anteilseignerseite hat gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG Widerspruch gegen die Gesamterfüllung der dargestellten Mindestanteile erklärt. Daher ist es nicht erforderlich, dass der Mindestanteil von 30 % Frauen bzw. Männern von der Anteilseignerseite einzeln erfüllt wird. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen Frau Dr. Verena Volpert wäre dies gleichwohl der Fall.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 2. Februar 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026 beschließt, zu wählen:

 
 

Dr. Verena Volpert

 

Die zur Wiederwahl vorgeschlagene Frau Dr. Verena Volpert verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Daneben verfügt das amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Bernhard Günther über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die in den Lagebericht aufzunehmende nichtfinanzielle Erklärung und ihre Prüfung. Darüber hinaus sind die fachlichen und persönlichen Qualifikationen aller Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich weiterer Qualifikationen im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, übersichtlich in der Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt (im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 auf den Seiten 176 und 177).

 

Der Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.

 

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Dr. Volpert nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich an der thyssenkrupp AG beteiligten Aktionär, die gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.

 

Frau Dr. Volpert hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Soweit sie bereits Mandate in vergleichbaren Gremien wahrnimmt, hat sie gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden den zeitlichen Aufwand für diese Gremien dargelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit von Frau Dr. Volpert für die thyssenkrupp AG hat.

 

Ungeachtet des Umstands, dass in diesem Jahr nur die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erfolgen soll, werden sämtliche Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex stets im Wege der Einzelwahl durchgeführt.

 

Der Lebenslauf von Frau Dr. Verena Volpert (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) ist unter Ziffer III. dieser Einladung beigefügt. Diese Informationen sind außerdem unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Vergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet und entspricht somit der Anregung in G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Die Höhe der (Fest-)Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen, die vom jeweiligen Mitglied wahrgenommen werden.

 

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2014 angepasst und ist seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 unverändert. Auf Grundlage einer unabhängigen externen Überprüfung dieser Vergütung sollen nun einzelne Elemente der Vergütung des Aufsichtsrats auf ein anhand des externen Benchmark-Vergleichs ermitteltes angemessenes und marktgerechtes Niveau angehoben werden.

 

Unverändert bleibt die Festvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden. Lediglich die Regelung, wonach mit der Festvergütung für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden auch jegliche Tätigkeit in Ausschüssen abgegolten ist, soll aufgehoben werden. Künftig soll für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats lediglich die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen im Präsidium und Personalausschuss abgegolten sein, während Tätigkeiten in den übrigen Ausschüssen, wie bei den anderen Aufsichtsratsmitgliedern auch, zusätzlich vergütet wird.

 

Die Festvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats soll künftig 70.000 € (bisher: 50.000 €) je Geschäftsjahr betragen. Die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz im Prüfungsausschuss soll künftig 60.000 € (bisher: 40.000 €) und für sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses 30.000 € (bisher: 20.000 €) ausmachen. Die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz in anderen Ausschüssen soll 35.000 € (bisher: 25.000 €) und für sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse 17.500 € (bisher: 12.500 €) betragen.

 

Das Sitzungsgeld für Plenums- und Ausschusssitzungen soll auf 1.000 € (bisher: 500 €) erhöht, aber nur einmal gezahlt werden, wenn mehrere Sitzungen (Plenum oder Ausschüsse) an einem Tag stattfinden.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 14 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 
„§ 14
Vergütung
 
(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 70.000 €.

(2)

Jedes Mitglied eines Ausschusses - mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses und des Prüfungsausschusses - erhält zusätzlich 17.500 €, der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses zusätzlich 35.000 €. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 30.000 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich 60.000 €.

(3)

Die jährliche Vergütung beträgt für den Vorsitzenden 200.000 € und für seinen Stellvertreter 150.000 €. Mit dieser Vergütung ist die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen im Präsidium und Personalausschuss abgegolten.

(4)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört oder eine Funktion gemäß Absatz (2) oder (3) ausgeübt haben, erhalten je angefangenem Monat eine zeitanteilig geringere Vergütung.

(5)

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € für jede Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung. Finden mehrere Sitzungen (Plenum oder Ausschüsse) an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

(6)

Die auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die Gesellschaft kann die Mitglieder des Aufsichtsrates in den Versicherungsschutz einer auf Kosten der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Aufsichtsratstätigkeit einbeziehen.

(7)

Die Vergütung nach diesem § 14 ist insgesamt nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort.

(8)

Die Regelungen dieses § 14 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2023/2024.“

II.

Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 6)

Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2022 / 2023 dargestellt und erläutert.

Um die Einordnung der Angaben in diesem Bericht zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden im Folgenden auch die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen dazu finden sich auf der Website der Gesellschaft.

Rückblick auf das Vergütungsjahr 2022 / 2023
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr 2021 / 2022
Den nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021 / 2022 gewährte und geschuldete Vergütung hat die Hauptversammlung am 3. Februar 2023 mit einer Mehrheit von 94,71 % des vertretenen Kapitals gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dieses Votum als Bestätigung des seit dem Vergütungsbericht 2020 / 2021 angewandten Formats. Es wird daher auch für den vorliegenden Vergütungsbericht 2022 / 2023 grundsätzlich beibehalten.

Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG, das vom Aufsichtsrat - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 mit einer Mehrheit von 96,70 % des vertretenen Kapitals gebilligt wurde, kam für alle im Geschäftsjahr 2022 / 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder zur Anwendung. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Geschäftsjahr 2022 / 2023 einzelne Vergütungen gewährt, die in früheren Geschäftsjahren unter dem damals geltenden Vergütungssystem zugesagt worden waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert.

Der Personalausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um sicherzustellen, dass die Vorstandsmitglieder innerhalb des geltenden Rahmens ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket erhalten.

Die Angemessenheit der Vergütung wurde zuletzt im März 2023 von einem unabhängigen externen Vergütungsexperten überprüft. Dabei wurde die Vergütung der thyssenkrupp Vorstandsmitglieder den Unternehmen des DAX und MDAX unter Berücksichtigung der Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung gegenübergestellt; mit Blick auf die laufende Transformation wurden auch verschiedene Szenarien für die Herauslösung weiterer Geschäftsfelder aus dem rechtlichen Konsolidierungskreis der thyssenkrupp AG und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) berücksichtigt. Im Ergebnis ist die Vergütung der thyssenkrupp Vorstandsmitglieder auch nach Realisierung initiierter Portfolio-Anpassungen weiterhin marktüblich.

Die Angemessenheitsüberprüfung im März 2023 beinhaltete auch die Betrachtung der Vorstandsvergütung in Relation zu den Vergütungsstrukturen innerhalb des Konzerns. Dabei wurde die Entwicklung der Vorstandsvergütung mit der Vergütung des oberen Führungskreises (definiert als die beiden Managementebenen unterhalb des Vorstands) und der Vergütung der Belegschaft insgesamt (definiert als Durchschnittsvergütung der Vollzeitbeschäftigten des Konzerns in Deutschland) verglichen. Dabei hat der Personalausschuss keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Entwicklung und kein Erfordernis einer Anpassung festgestellt.

Die vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem geltenden Vergütungssystem festgelegten Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder wurden dementsprechend im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht angepasst. Auch für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 ist keine Anpassung der Zielvergütungen geplant.

Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. September 2022 die Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 festgelegt, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergaben. Diese Leistungskriterien galten gleichermaßen auch für das im Laufe des Geschäftsjahres neu in den Vorstand eingetretene Mitglied Miguel Ángel López Borrego.

In der vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2022 / 2023 festgestellten Zielerreichung beim Short-Term Incentive (STI) zeigen sich einerseits die starke Verbesserung beim Free Cashflow vor M & A, der deutlich über dem Wert des Vorjahres und auch über dem zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziel liegt, während andererseits der Jahresüberschuss, insbesondere infolge der Belastungen durch beträchtliche außerplanmäßige Wertminderungsaufwendungen, deutlich unter dem Wert des Vorjahres und unterhalb des zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziels liegt. Insgesamt beläuft sich die Zielerreichung für die finanziellen Leistungskriterien für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 so auf rund 56 %. In Bezug auf die individuelle Leistung wurden die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele insgesamt zu 108,33 % erreicht. Darüber hinaus hat im Geschäftsjahr 2022 / 2023 die Laufzeit der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 aufgelegten Tranche des Long-Term Incentive (LTI) geendet. Die zugehörige Auszahlung beläuft sich auf rund 43 % des damaligen Zielwerts.

Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.

Vorstandspersonalien im Geschäftsjahr 2022 / 2023
In seiner Sitzung am 16. November 2022 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses die Verlängerung des bestehenden Vorstandsdienstvertrags von Oliver Burkhard um weitere fünf Jahre ab dem 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2028 beschlossen. Die Vertrags- und Vergütungskonditionen bleiben unverändert, mit der Ausnahme, dass mit Beginn der neuen Bestellperiode die bisherige Change-of-Control-Zusage entfällt und dass die Regelungen zur Ermittlung einer etwaigen Abfindung auf das Schema, das für alle ab dem 1. Oktober 2019 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge gilt, angepasst wurde.

Am 16. Mai 2023 hat sich der Aufsichtsrat mit Martina Merz darauf verständigt, dass diese ihr Vorstandsmandat zum Ablauf des 31. Mai 2023 einvernehmlich niederlegt, nachdem sie zuvor den Personalausschuss des Aufsichtsrats um Gespräche über eine zeitnahe Auflösung ihres Vorstandsdienstvertrags gebeten hatte. Aufgrund der nach dem Dienstvertrag geltenden einmonatigen Auslauffrist endete ihr Dienstverhältnis zum 30. Juni 2023. Den Regelungen des geltenden Vorstandsvergütungssystems entsprechend erhält Martina Merz die Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 zeitanteilig. Ferner bleiben die noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien der in den vorangegangenen Geschäftsjahren ausgegebenen Tranchen des Long-Term Incentive (LTI) in voller Höhe erhalten und kommen zum regulären Ende der Planlaufzeit nach Feststellung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung. Auf eine Ausgleichszahlung aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer hat Martina Merz verzichtet. Eine betriebliche Altersversorgung war Martina Merz bei Vertragsabschluss nicht zugesagt worden; das stattdessen gemäß geltendem Vergütungssystem gewährte Versorgungsentgelt für das Kalenderjahr 2023 wurde ihr zeitanteilig zur Beendigung des Dienstvertrags ausgezahlt. Mit Beendigung des Dienstvertrags endete zudem die Halteverpflichtung für die von Martina Merz im Rahmen der geltenden Share Ownership Guidelines (SOG) erworbenen thyssenkrupp Aktien.

Ebenfalls in der Sitzung am 16. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses Miguel Ángel López Borrego mit Wirkung zum 1. Juni 2023 zum Mitglied sowie zum Vorsitzenden des Vorstands der thyssenkrupp AG bestellt. Der zugehörige Vorstandsdienstvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 31. Mai 2026; die darin vereinbarten Vertrags- und Vergütungskonditionen entsprechen vollständig dem geltenden Vorstandsvergütungssystem.

Am 6. September 2023 hat Dr. Klaus Keysberg dem Personalausschuss mitgeteilt, für eine Verlängerung seines bis zum 31. Juli 2024, und damit bis zu Vollendung seines 60. Lebensjahres laufenden Vertrags nicht zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Personalausschuss den üblichen Suchprozess gestartet, um dem Aufsichtsrat möglichst zeitnah eine Nachfolgelösung vorschlagen zu können.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 übernehmen Miguel Ángel López Borrego und Dr. Klaus Keysberg jeweils in Personalunion die Positionen des CEO beziehungsweise des CFO des neu geschaffenen Business Segments Decarbon Technologies. Zuvor hatte der Personalausschuss dies in seiner Sitzung am 7. September 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen. Miguel Ángel López Borrego und Dr. Klaus Keysberg übernehmen diese Aufgaben zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG und ohne hierfür eine gesonderte Vergütung zu erhalten.

Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.

Die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands
Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und den einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der im Berichtsjahr geltenden Fassung vom 28. April 2022. Das Vergütungssystem des Vorstands ist ein wichtiges Element der Ausrichtung von thyssenkrupp und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg des Konzerns bei. Es soll eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützen; daher ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und die langfristige Entwicklung des Konzerns gekoppelt. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung von thyssenkrupp gesetzt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich daher aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammen. Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus Festvergütung, Versorgungsentgelt bzw. betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Zielbetrag des Short-Term Incentive (STI) und Zielbetrag des Long-Term Incentive (LTI). Hierbei handelt es sich überwiegend um erfolgsabhängige Vergütungselemente mit dem Ziel, den Leistungsgedanken des Vergütungssystems zu stärken. Der Anteil des Zielbetrags des LTI, der einen Zeitraum von vier Jahren umfasst, an der Zielgesamtvergütung ist höher als der des STI, der eine Laufzeit von einem Jahr hat. Damit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Vergütungsanteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt und die Vergütungsstruktur somit insgesamt auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet ist.

In der folgenden Tabelle werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems und deren Ausgestaltung dargestellt. Diese Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 / 2023 werden im Folgenden im Detail erläutert.

Gesamtübersicht Vergütungsbestandteile

VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
Bemessungsgrundlage/Parameter
Erfolgsunabhängige Vergütung
Festvergütung Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich anteilig als Gehalt gezahlt
Nebenleistungen Dienstwagen, Sicherheitsleistungen, Versicherungsprämien und Vorsorgeuntersuchungen als Regelleistung; weitere einmalige oder zeitlich begrenzte (Übergangs-)Leistungen bei Neueintritten mit ausdrücklichem Beschluss des Aufsichtsrats möglich
Versorgungsentgelt / betriebliche Altersversorgung Seit dem 01.10.2019 neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten anstatt der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung ein jährlich in bar auszuzahlendes Versorgungsentgelt zur Eigenvorsorge; Besitzstandswahrung für Altzusagen
Erfolgsabhängige Vergütung
Short-Term Incentive (STI) Zielbonusmodell
Basis für die Zielerreichung:

70 % finanzielle Leistungskriterien des Konzerns:

35 % Jahresüberschuss, 35 % Free Cashflow vor M & A

30 % individuelle Leistung

(operative und strategische Ziele im Zusammenhang mit der Transformation von thyssenkrupp)

Aufsichtsrat legt Ziele für die finanziellen Leistungskriterien und Kriterien der individuellen Leistung pro Geschäftsjahr fest
Cap: 200 % des Zielbetrags
Long-Term Incentive (LTI) Aktienbezogene Langfristvergütung
Laufzeit: 4 Jahre
Basis für die Zielerreichung:

30 % relativer Total Shareholder Return (TSR)

40 % ROCE

30 % nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsziele

Aufsichtsrat legt Ziel- und Schwellenwerte für die finanziellen Leistungskriterien und die Nachhaltigkeitsziele vor Ausgabe der jeweils neuen Tranche fest
Cap: 200 % des Zielbetrags
Sonstige Vergütungsregelungen
Share Ownership Guidelines (SOG) Verpflichtung, Aktien der Gesellschaft im Wert eines Jahresfestgehalts (brutto) zu erwerben und zu halten
Bis dieser Betrag erreicht ist, müssen Vorstandsmitglieder jährlich mindestens 25 % des Nettobetrags der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlten erfolgsabhängigen Vergütung (STI + LTI) in Aktien der Gesellschaft investieren
Maximalvergütung Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG:

Vorstandsvorsitzender: 9,0 Mio €

Ordentliche Vorstandsmitglieder: 4,5 Mio €

Abfindungs-Cap Abfindungszahlungen von maximal zwei Jahresvergütungen; Vergütung für die Vertragsrestlaufzeit darf nicht überschritten werden
Malus- und Clawback-Regelung Malus:
Bei schwerwiegendem Verstoß gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile (STI / LTI) für den jeweiligen Bemessungszeitraum teilweise reduzieren oder vollständig entfallen lassen
Clawback:
Möglichkeit des Aufsichtsrats, bereits ausgezahlte variable Vergütungen im Falle eines nachträglichen Bekanntwerdens eines Malus-Tatbestands oder eines fehlerhaften Konzernabschlusses (Differenzbetrag) zurückzufordern

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
Festvergütung
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt und stellt für diese ein sicheres und planbares Einkommen dar. Die aktuelle jährliche Festvergütung beträgt 1.340.000 € für den Vorstandsvorsitzenden und 700.000 € für ordentliche Vorstandsmitglieder.

Nebenleistungen
Zusätzlich zur Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; dies sind als Regelleistung ein Personenkraftwagen mit Fahrer zur dienstlichen und privaten Nutzung, Sicherheitsleistungen sowie Versicherungsprämien und medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Prinzipiell stehen diese allen Vorstandsmitgliedern gleichermaßen zu, die Höhe variiert je nach persönlicher Situation.

Ferner kann der Aufsichtsrat im Rahmen des geltenden Vorstandsvergütungssystems in Einzelfällen entscheiden, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern weitere Leistungen zum Übergang zuzusagen, etwa die Erstattung von Umzugskosten oder von Kosten für eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung. In diesem Zusammenhang trägt die Gesellschaft für Miguel Ángel López Borrego aufgrund der kurzfristigen Übernahme des Vorstandsmandats übergangsweise und bis längstens zum 31. Mai 2024 in angemessenem Umfang die Kosten einschließlich der hierauf anfallenden Steuern für die Anmietung eines Hotelzimmers oder Apartments im Raum Essen oder Umgebung.

Versorgungsentgelt und betriebliche Altersversorgung
Wie für alle seit dem 1. Oktober 2019 neu bestellten Vorstandsmitglieder festgelegt, erhalten Miguel Ángel López Borrego und Dr. Klaus Keysberg anstelle einer betrieblichen Altersversorgung ein Versorgungsentgelt in Form eines festen jährlichen Geldbetrags zur Eigenvorsorge. Dasselbe galt auch für Martina Merz, die im Laufe des Geschäftsjahres 2022 / 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Das Versorgungsentgelt beläuft sich für Vorstandsvorsitzende auf 536.000 € und für ein ordentliches Vorstandsmitglied auf 280.000 € pro Kalenderjahr und wird regelmäßig im Dezember ausgezahlt. Dadurch wird den Vorstandsmitgliedern ermöglicht, sich eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen um ihre Altersvorsorge zu kümmern; im Gegenzug entfällt die langfristige finanzielle Belastung für thyssenkrupp bei Bildung von Rückstellungen für die Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung.

Mit Dr. Klaus Keysberg ist zusätzlich vereinbart, dass die im Zuge seiner früheren Tätigkeit im Konzern erworbene Altersversorgungszusage nach den Regeln der „Leistungsordnung C des Essener Verbandes“ (im Folgenden LO C-Zusage) unverändert fortgeführt wird. Dr. Klaus Keysberg erhält demnach ein lebenslanges Ruhegeld, wenn er entweder das Ruhestandsalter erreicht hat oder dauerhaft arbeitsunfähig ist.

Als zum 1. Februar 2013 erstmals bestelltes Vorstandsmitglied hat Oliver Burkhard auf Grundlage einer beitragsorientierten Regelung in den Vorjahren Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt bekommen, die ihm ebenfalls lebenslang als Ruhegeld ausgezahlt werden, wenn er das Ruhestandsalter erreicht hat oder dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die Höhe des späteren Ruhegelds definiert sich über den Erwerb jährlicher Versorgungsbausteine und wächst damit über die Dauer der Dienstzeit schrittweise an. Das dabei vereinbarte maximale Ruhegeldniveau in Höhe von 350.000 € p.a. wurde im Jahr 2019 erreicht, sodass für den Aufbau dieser Zusage seither keine weiteren Rückstellungen mehr gebildet werden müssen.

Das Ruhestandsalter ist im Fall von Oliver Burkhard das vollendete 60. Lebensjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt kein Dienstverhältnis mit der Gesellschaft mehr besteht. Da das Dienstverhältnis von Dr. Klaus Keysberg nicht über den 31. Juli 2024, und damit nicht über die Vollendung seines 60. Lebensjahres hinaus verlängert wird, kann Dr. Klaus Keysberg seine Altersleistung ab Beendigung seines laufenden Vorstandsvertrags in Anspruch nehmen.

Laufende Ruhegeldzahlungen werden im Fall von Oliver Burkhard um 1 % pro Jahr erhöht und im Fall der LO C-Zusage von Dr. Klaus Keysberg regelmäßig vom Essener Verband überprüft und gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst.

Die Hinterbliebenenversorgung sieht bei den Ruhegeldzusagen eine Zahlung von 60 % des Ruhegelds für den Ehe- bzw. Lebenspartner und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor; sie beträgt insgesamt maximal 100 % des regulären Ruhegeldanspruchs.

Die aufgewandten oder zurückgestellten Beträge sowie die Barwerte der Altersversorgungszusagen zum 30. September 2023 für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder stellen sich wie folgt dar:

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG DES VORSTANDS 2022 / 2023

Miguel Ángel López Borrego Oliver Burkhard Dr. Klaus Keysberg1) Martina Merz
Vorsitzender des Vorstands
seit 01.06.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.02.2013
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.10.2019
Vorsitzende des Vorstands
01.10.2019 - 31.05.2023
in Tsd € 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023
Beträge nach IFRS Versorgungsaufwand - - 6 3 155 559 - -
Barwert der Verpflichtung - - 5.646 5.244 375 874 - -
Beträge nach HGB Versorgungsaufwand - - 5 5 123 598 - -
Barwert der Verpflichtung - - 9.060 9.098 3.679 4.501 - -

1) Wie oben dargestellt, ist mit Dr. Klaus Keysberg zusätzlich vereinbart, dass die im Zuge seiner früheren Tätigkeit im thyssenkrupp Konzern erworbene Altersversorgungszusage nach den Regeln der „Leistungsordnung C des Essener Verbandes“ unverändert fortgeführt wird. Die im Rahmen dieser Zusage in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche sind bei den Angaben zum Versorgungsaufwand und zum Barwert der Verpflichtung nach HGB mit zu berücksichtigen, während die entsprechenden Angaben nach IFRS ausschließlich auf die im Zuge der Fortführung der Zusage während der Vorstandstätigkeit neu erworbenen Ansprüche abstellen.

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
Short-Term Incentive (STI) 2022 / 2023
Funktionsweise
Der STI ist das kurzfristige variable Vergütungselement; es hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Höhe des STI bemisst sich zu 70 % an der Entwicklung zweier gleichgewichteter finanzieller Kernsteuerungsgrößen des Konzerns - des Jahresüberschusses und des Free Cashflow vor M & A - und zu 30 % an individuellen Leistungszielen.

Die Auszahlung aus dem STI berechnet sich wie folgt:

Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung; die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen.

Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Der STI soll die fortlaufende Umsetzung der operativen Ziele sicherstellen, deren Erreichen als Grundlage für die langfristige Entwicklung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei betonen die finanziellen Leistungskriterien Jahresüberschuss und Free Cashflow vor M & A die konsequente Steigerung der Leistungsfähigkeit aller Geschäfte. Sie setzen Anreize in den Bereichen, in denen der größte Hebel zur Verbesserung des Cashflows erwartet wird. Im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung von thyssenkrupp wird die Steigerung der Profitabilität der Geschäftsbereiche incentiviert.

Zusätzlich kann über die Berücksichtigung der individuellen Leistung ein Schwerpunkt auf kollektive und individuelle Transformations- und Turnaround-Ziele gelegt werden, um so einen noch stärkeren Anreiz für den erfolgreichen Umbau von thyssenkrupp zu setzen.

Finanzielle Leistungskriterien
Vor Beginn des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat die Ziel- und die Schwellenwerte für die beiden finanziellen Leistungskriterien beschlossen. Der Zielwert des jeweiligen finanziellen Leistungskriteriums ist aus der Unternehmensplanung abgeleitet und entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Der untere Schwellenwert beträgt 0 %, die Zielerreichung ist auf einen oberen Schwellenwert von 200 % begrenzt.

Für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 gelten im Hinblick auf die jeweiligen finanziellen Leistungskriterien die im Folgenden dargestellten Zielerreichungskurven.

In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach Abschluss des Geschäftsjahres folgende Zielerreichungen festgestellt:

STI 2022 / 2023 ZIELERREICHUNG HINSICHTLICH DER FINANZIELLEN LEISTUNGSKRITERIEN

Leistungskriterium Schwellenwert für 0 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung Schwellenwert für 200 % Zielerreichung Ergebnis 2022 / 2023 Zielerreichung in %
Jahresüberschuss (Mio €) 82 582 1.582 - 1.986,39 0,00
Free Cashflow vor M & A (Mio €) - 250 250 1.250 363,15 111,32

Individuelle Leistung
Um die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder zu bewerten, hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Ziele festgelegt. Diese orientieren sich nicht nur an operativen, sondern vor allem an strategischen Aspekten und gelten für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Damit soll der Anspruch unterstrichen werden, dass der Vorstand als Team agiert und die vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prioritäten gemeinsam angeht. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat bewusst auf eine im Vorhinein vorgegebene Gewichtung der Ziele verzichtet, um Unterschiede in Bezug auf die tatsächliche Relevanz nach Ablauf des Geschäftsjahres sachgemäß berücksichtigen zu können. Die maximale Zielerreichung der individuellen Leistung beträgt ebenfalls 200 %.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat auf Grundlage der erzielten Ergebnisse die zugehörigen Zielerreichungen festgelegt, die ebenfalls der untenstehenden Tabelle zu entnehmen sind. Auch hier hat der Aufsichtsrat den Vorstand bewusst als Team betrachtet und die Zielerreichungen für das abgelaufene Geschäftsjahr für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam festgelegt. Dabei wurden die einzelnen Ziele jeweils gleich gewichtet.

STI 2022 / 2023 - ERREICHUNG DER INDIVIDUELLEN ZIELE

Ziel Erfolge 2022 / 2023 Zielerreichung
2022 / 2023
1 Ermöglichen einer Verselbstständigung von Steel Europe und von Marine Systems durch Schaffen der entsprechenden Voraussetzungen Steel Europe:
Intensivierung der Gespräche mit potenziellen Investoren mit erster Due Diligence / Forcierung der Carve out-Fähigkeit
Marine Systems:
Start und Vorantreiben der „Road to independence“ mit erheblichen Fortschritten bei der Carve out-Fähigkeit / Intensive Gespräche mit politischen Entscheidern zu möglichen Partnerschaften sowie zur Lösung der Frage der Garantien
85,00 %
2a Fortsetzung der Portfolio-Aktivitäten mit Schwerpunkt beim Segment Multi Tracks Erfolgreicher Börsengang thyssenkrupp nucera / Weiterentwicklung von Polysius und Uhde zu wesentlichen Elementen der Dekarbonisierungsstrategie 120,00 %
2b Entwicklung eines Zielbildes für den künftigen thyssenkrupp Konzern auf Basis der Zielbilder für die einzelnen Geschäfte Berücksichtigung der Zäsur mit Wechsel beim Vorstandsvorsitz im Mai 2023. Seitdem Entwicklung eines Zielbildes unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden weit vorangetrieben. Weitere Ausdifferenzierung und Befassung im Aufsichtsrat jedoch erst im neuen Geschäftsjahr möglich.
3 Forcierung der Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Talenten und Potenzialen mit Schwerpunkt auf technischem Hintergrund Zielgruppenspezifische (z.B. E/E, IT Professionals) sowie übergreifende imagebildende Employer Branding Kampagnen zur Positionierung von thyssenkrupp als Arbeitgeber, darunter die „Green Kampagne“ unter dem Dach von #GENERATIONTK; Verstärkte Social Media Aktivitäten und Ausbau Active Sourcing zielgruppenspezifisch für IT & Tech Professionals / Stärkung der gewerblichen Ausbildungspipeline inkl. verkürztem Bewerbungsprozess / Aufbau segmentübergreifender Communities zur Bindung von Digitalisierungs- & Tech-Experten / regionenspezifische Initiativen, z.B. zur Gewinnung weiblicher Tech Talente in China sowie zur Stärkung und Ausbau des TecCenters Indien 120,00 %
Gesamt 108,33 %

Zielerreichung STI 2022 / 2023
Für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 ergeben sich für den STI damit die folgende Gesamtzielerreichung und die folgenden individuellen Auszahlungsbeträge:

STI 2022 / 2023 ZUSAMMENFASSUNG

Zielbetrag (€) Zielerreichung
Jahresüberschuss
(Gewichtung: 35 %)
Zielerreichung
FCF vor M & A
(Gewichtung: 35 %)
Zielerreichung Individuelle
Leistung (Gewichtung: 30 %)
Gesamtziel-erreichung Auszahlungs-betrag (€)
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands Miguel Ángel
López Borrego
416.667 0,00 % 111,32 % 108,33 % 71,46 % 297.754
Oliver Burkhard 680.000 0,00 % 111,32 % 108,33 % 71,46 % 485.935
Dr.
Klaus Keysberg
680.000 0,00 % 111,32 % 108,33 % 71,46 % 485.935
Frühere Mitglieder des Vorstands Martina Merz 937.500 0,00 % 111,32 % 108,33 % 71,46 % 669.947

Die Beträge, die sich aus der obenstehenden Tabelle ergeben, werden im Dezember 2023 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.

STI 2022 / 2023 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
Wie schon im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 wird im vorliegenden Bericht beim Ausweis der im Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG in Bezug auf den STI nicht auf die im Berichtsjahr erfolgte Auszahlung für das vorangegangene Geschäftsjahr abgestellt, sondern es wird die Vergütung ausgewiesen, deren zugrunde liegende Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erbracht worden ist. Insofern wird - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung - der STI 2022 / 2023 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung ausgewiesen, auch wenn die Auszahlung, wie dargestellt, erst im Dezember 2023 und damit im darauffolgenden Geschäftsjahr 2023 / 2024 erfolgt. Diese Darstellungsweise hat das Ziel, die Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts zu fördern und geht einher mit der Marktpraxis bezogen auf § 162 AktG, die sich im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs „gewährt und geschuldet“ entwickelt hat.

Ausblick auf die individuellen Ziele für den STI 2023 / 2024
Für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 hat der Aufsichtsrat das folgende individuelle Ziel für den STI festgelegt, das wiederum für alle Vorstandsmitglieder gemeinsam gilt:

Konsequente Verfolgung des Performance-Programms „APEX“ mit einem transparenten und zeitnahen Monitoring nach Hebeln, Maßnahmen und Geschäften. Dabei Messung des Fortschritts vor allem an der für 2023 / 2024 geplanten Bereinigten EBIT-Marge für den Konzern sowie an der Erreichung des für 2023 / 2024 geplanten Free Cashflows vor M & A.

Long-Term Incentive (LTI) 2022 / 2023
Funktionsweise
Das zweite erfolgsabhängige Vergütungselement ist der LTI, der mit einer Laufzeit von vier Jahren auf eine langfristige Anreizwirkung ausgerichtet ist. Der LTI ist zudem aktienbasiert ausgestaltet; hierdurch werden die Interessen des Vorstands und die der Aktionäre noch besser in Einklang miteinander gebracht.

Der LTI wird in jährlichen Tranchen ausgegeben. Vor Ausgabe der jeweils neuen Tranche legt der Aufsichtsrat anspruchsvolle Ziel- und Schwellenwerte für die folgenden drei additiv verknüpften Leistungskriterien fest, sofern sich diese nicht bereits direkt aus dem geltenden Vergütungssystem ergeben:

Relativer Total Shareholder Return (TSR) (Gewichtung: 30 %)

Return on Capital Employed (ROCE) (Gewichtung: 40 %)

Nachhaltigkeit (Gewichtung: 30 %)

Die Ziel- und Schwellenwerte bleiben über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche gültig; während der vierjährigen Laufzeit stellt der Aufsichtsrat nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres fest, ob und in welchem Umfang die Ziele erreicht worden sind (Details zur Bestimmung der jährlichen Zielerreichungsgrade finden sich weiter unten).

Zu Beginn jeder Tranche wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Diese wird ermittelt durch Division des Ausgangswerts (Zielbetrag) durch den durchschnittlichen Kurs der thyssenkrupp Aktie, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn des Geschäftsjahres, für das die jeweilige LTI-Tranche begeben wird; dabei wird kaufmännisch auf ganze Stücke auf- oder abgerundet. Die vorläufig zugeteilte Anzahl virtueller Aktien kann somit von Jahr zu Jahr schwanken.

Die Anzahl virtueller Aktien, die den Vorstandsmitgliedern nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit final zugeteilt wird, bestimmt sich unter Berücksichtigung der Gewichtung der Leistungskriterien als das arithmetische Mittel der vier jahresbezogenen Zielerreichungsgrade. Diese Gesamtzielerreichung wird mit der Anzahl der vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien multipliziert, um die finale Anzahl der erdienten virtuellen Aktien zu berechnen.

Um den finalen Auszahlungsbetrag zu bestimmen, wird die am Ende der Laufzeit erreichte finale Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Kurs der thyssenkrupp Aktie, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen des letzten Geschäftsjahres der vierjährigen Laufzeit, multipliziert. Anstelle einer Barauszahlung kann der LTI durch Entscheidung des Aufsichtsrats auch ganz oder teilweise in Aktien der thyssenkrupp AG gewährt werden.

Die tatsächliche Auszahlung aus dem LTI berechnet sich damit wie folgt:

Der so errechnete Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des LTI-Zielbetrags begrenzt.

Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Der Aktienbezug des LTI ermöglicht die Teilhabe der Vorstandsmitglieder an der relativen und der absoluten Entwicklung des Aktienkurses, sodass die Ziele des Managements und die Interessen der Aktionäre noch stärker in Einklang miteinander gebracht werden. Hierdurch erhält der Vorstand einen Anreiz, den Unternehmenswert langfristig und nachhaltig zu steigern. Mit der Berücksichtigung des relativen Total Shareholder Return wird zudem ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium genutzt, das einen Vergleich mit relevanten Wettbewerbern ermöglicht. Dadurch wird ein Anreiz zur langfristigen Outperformance der Wettbewerber gesetzt.

Der ROCE als weiteres finanzielles Leistungskriterium dient der Portfoliooptimierung und setzt die Anreize so, dass vornehmlich die profitablen Geschäfte von thyssenkrupp weitergeführt werden. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Konzerns zusätzlich gestärkt.

Die Berücksichtigung nichtfinanzieller Nachhaltigkeitskriterien im LTI betont die soziale und ökologische Verantwortung von thyssenkrupp sowie das Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

Zugeteilte virtuelle Aktien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 777.171 virtuelle Aktien (Wertrechte) vorläufig zugeteilt:

LTI-TRANCHE 2022 / 2023 - ZUTEILUNG

LTI-Zielbetrag (€) Zuteilungskurs (€)
(ø Kurs der thyssenkrupp Aktie)
Anzahl vorläufig
zugeteilter virtueller Aktien
Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt (€)1) Maximale Anzahl virtueller Aktien
(200 % Zielerreichung)
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands Miguel Ángel
López Borrego
666.667 5,49 121.433 635.095 242.866
Oliver Burkhard 1.050.000 5,49 191.257 671.312 382.514
Dr. Klaus Keysberg 1.050.000 5,49 191.257 671.312 382.514
Frühere Mitglieder des Vorstands Martina Merz 1.500.000 5,49 273.224 959.016 546.448

1) Die Gewährung an Oliver Burkhard, Dr. Klaus Keysberg und Martina Merz erfolgte zum Stichtag 13. Oktober 2022. Die Gewährung an Miguel Ángel López Borrego erfolgte aufgrund des unterjährigen Eintritts im Geschäftsjahr 2022 / 2023 zum Stichtag 1. Juni 2023. Dadurch ergeben sich für die virtuellen Aktien unterschiedliche Zeitwerte zum Gewährungszeitpunkt.

Finanzielle Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Die nachfolgend dargestellten Ziel- und Schwellenwerte für die beiden Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR) und Return on Capital Employed (ROCE) gelten über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche:

Beim relativen TSR sind die Ziel- und die Schwellenwerte für den Vergleich der Performance von thyssenkrupp mit der TSR-Performance der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Basic Resources im geltenden Vergütungssystem bereits fest verankert. Die TSR-Performance berechnet sich pro Geschäftsjahr anhand der Aktienkursentwicklung zuzüglich ausgeschütteter Dividenden. Für den Start- und den Endwert wird der durchschnittliche Aktienkurs, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn bzw. vor Ende des Geschäftsjahres, herangezogen. Auf dieser Grundlage wird die TSR-Performance aller Unternehmen einschließlich thyssenkrupp in eine Rangfolge gebracht. Die Zielerreichung bestimmt sich sodann aus der Positionierung von thyssenkrupp auf der obenstehenden Zielerreichungskurve, gemessen als Perzentilrang, wobei bei Zwischenwerten auf das jeweils volle Perzentil aufgerundet wird.

Den Zielwert und die Schwellenwerte für den ROCE hat der Aufsichtsrat vor Beginn der Zuteilung der Tranche 2022 / 2023 auf Grundlage der jeweiligen Renditeerwartungen festgelegt. Die Zielerreichung wird für jedes Geschäftsjahr während der vierjährigen Laufzeit im Vergleich zum vor Beginn der Tranche festgelegten Zielwert gemessen und anhand der obenstehenden Zielerreichungskurve festgestellt.

Nachhaltigkeitsziele für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgelegte LTI-Tranche
Neben den finanziellen Leistungskriterien TSR-Performance und ROCE werden beim LTI zu 30 % Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt, die in der Regel auch im Rahmen der Unternehmenssteuerung bei thyssenkrupp als sogenannte Indirekt Finanzielle Ziele (Indirect Financial Targets, IFTs) formuliert sind. Dafür hat der Aufsichtsrat vor Ausgabe der im Berichtsjahr aufgelegten LTI-Tranche 2022 / 2023 aus einem Kriterienkatalog die folgenden zwei gleich gewichteten konkreten Nachhaltigkeitsziele im Sinne von Leistungskriterien ausgewählt, die sich insbesondere auf den Themenbereich „Mitarbeiter und Gesellschaft“ beziehen:

Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen auf 17 % auf Konzernebene bis 2025 / 2026 (Gewichtung: 15 %).

Erreichung eines Employee Net Promoter Scores (eNPS) auf Konzernebene von > 0 bis 2025 / 2026 (Gewichtung: 15 %).

Der thyssenkrupp employee Net Promoter Score (eNPS), der im Rahmen des jährlichen „Employee Pulse Check“ erhoben wird, ist ein Indikator zur Mitarbeiterzufriedenheit, ausgedrückt in der Bereitschaft, thyssenkrupp als Arbeitgeber weiterzuempfehlen. Konkret basiert der NPS auf dem Antwortverhalten auf die Frage „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie Ihr Unternehmen einem Freund/einer Freundin als Arbeitgeber weiterempfehlen?“. Dabei wird die Antwort auf einer Skala von 0 bis 10 gegeben, bei der 0 für „sehr unwahrscheinlich“ und 10 für „sehr wahrscheinlich“ steht. Berechnet wird der eNPS als Differenz zwischen dem prozentualen Anteil der Antworten in den beiden höchstmöglichen Kategorien 9 und 10 (sog. „Promotoren“) und dem prozentualen Anteil der Antworten in den vier niedrigstmöglichen Kategorien 0 bis 3 (sog. „Detraktoren“). Ein eNPS von > 0 bedeutet demnach, dass unter den im Rahmen des Employee Pulse Check eingegangenen Antworten der Anteil der Promotoren den Anteil der Detraktoren überwiegt, d.h. es gibt mehr zustimmende als ablehnende Antworten.

Die Nachhaltigkeitsziele sind mittels konkret messbarer Kennzahlen formuliert, für die der Aufsichtsrat die folgenden Ziel- und Schwellenwerte beschlossen hat; diese gelten für die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche. Die Zielerreichung wird über die vierjährige Laufzeit jährlich vom Aufsichtsrat innerhalb einer Spannweite von 0 bis 200 % festgelegt; Grundlage sind die im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Ergebnisse.

Jahresbezogene Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 laufenden LTI-Tranchen
Wie dargestellt, werden die Zielerreichungen der für den LTI zugrunde gelegten Leistungskriterien jahresbezogen ermittelt, wobei eine etwaige Auszahlung jeweils erst nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode fällig ist. Für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 hat der Aufsichtsrat folgende Zielerreichungen festgelegt:

LTI 2020 / 2021 - 2023 / 2024: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 20231)

Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 0 %
Zielerreichung
Zielwert für 100 %
Zielerreichung
Schwellenwert für 200 %
Zielerreichung
Ergebnis 2022 / 2023 Zielerreichung
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) 30 % 25 50 75 84 200,00 %
Return on Capital Employed (%) 40 % 0,00 4,00 8,50 - 9,28 0,00 %
Unfallrate pro 1 Mio Arbeitsstunden 15 % 3,20 2,60 2,20 2,41 147,50 %
Anteil von Frauen in Führungspositionen (%) 15 % 13,00 14,00 15,00 14,61 161,00 %
Gesamt 100 % 106,28 %

1) Zu den Zielen sowie den Ziel- und Schwellenwerten der im Geschäftsjahr 2020 / 2021 aufgelegten LTI-Tranche siehe die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht 2020 / 2021

LTI 2021 / 2022 - 2024 / 2025: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 20231)

Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 0 %
Zielerreichung
Zielwert für 100 %
Zielerreichung
Schwellenwert für 200 %
Zielerreichung
Ergebnis 2022 / 2023 Zielerreichung
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) 30 % 25 50 75 84 200,00 %
Return on Capital Employed (%) 40 % 5,00 10,00 15,00 - 9,28 0,00 %
Emissionsintensität2)
(t CO2-Äquivalent pro 1 Mio € Umsatz p.a.)
15 % 38,50 36,50 34,50 31,18 200,00 %
Testierte Produktionsmenge bilanziell CO2 -reduzierten Stahls (kt p.a.)3) 15 % 20,00 50,00 100,00 75,97 151,94 %
Gesamt 100 % 112,79 %

1) Zu den Zielen sowie den Ziel- und Schwellenwerten der im Geschäftsjahr 2021 / 2022 aufgelegten LTI-Tranche siehe die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht 2021 / 2022

2) Berechnet auf Basis der Scope 1 und Scope 2 Emissionen auf Ebene des Konzerns ohne Berücksichtigung von Steel Europe

3) Vormalige Benennung als bilanziell klimaneutraler Stahl

LTI 2022 / 2023 - 2025 / 2026: JAHRESBEZOGENE ZIELERREICHUNG 2022 / 2023

Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 0 %
Zielerreichung
Zielwert für 100 %
Zielerreichung
Schwellenwert für 200 %
Zielerreichung
Ergebnis 2022 / 2023 Zielerreichung
Relativer Total Shareholder Return (Perzentil) 30 % 25 50 75 84 200,00 %
Return on Capital Employed (%) 40 % 5,60 11,20 16,80 - 9,28 0,00 %
Anteil von Frauen in Führungspositionen (%) 15 % 13,00 14,00 15,00 14,61 161,00 %
Employee Net Promoter Score 15 % - 23,00 - 8,00 2,00 - 4,00 140,00 %
Gesamt 100 % 105,15 %

Long-Term Incentive (LTI) 2019 / 2020
Finale Zielerreichung der LTI-Tranche 2019 / 2020
Die Laufzeit der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 begebenen LTI-Tranche, die auf dem damals gültigen Vergütungssystem basiert, begann zum 1. Oktober 2019 und endete am 30. September 2022. Ausschlaggebende Performance-Bedingungen waren hier die Wertgenerierung - gemessen an der Kennzahl thyssenkrupp Value Added (tkVA) für die dreijährige Laufzeit - sowie die Entwicklung des Kurses der thyssenkrupp Aktie im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 / 2023, sodass die Performance-Periode erst im Berichtsjahr endete. Siehe dazu auch die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 / 2020.

Für das Leistungskriterium tkVA hatte der Aufsichtsrat einen Zielwert von 3.000 Mio € festgelegt. Nach Ablauf der Performance-Periode leitet sich die Zielerreichung und der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag wie folgt her:

ZIELERREICHUNG DER LTI-TRANCHE 2019 / 20201) - HERLEITUNG

Performance-Ziele thyssenkrupp Value Added (tkVA)
Kursentwicklung der thyssenkrupp Aktie
tkVA Performance-Zeitraum 2019 / 2020 - 2021 / 2022
Relevanter Aktienkurs Ø Aktienkurs Q1 GJ 2022 / 2023 ggü. Ø Aktienkurs Q1 GJ 2019 / 2020
Verknüpfung Multiplikativ
Mögliche Zielerreichung 0 - 250 %
Vorläufig gewährte Anzahl virtueller Aktien Zielbetrag: 1.050.000 €
Ø Aktienkurs Q1 GJ 2019 / 2020: 12,50 €
84.000 virtuelle Aktien
Zielerreichung tkVA Der tatsächlich im Durchschnitt erreichte tkVA liegt 6,7 Mio € unter dem Ziel-tkVA; dies führt zu einer Verringerung der Anzahl zugeteilter virtueller Aktien um 0,67 %
Endgültig gewährte Anzahl virtueller Aktien (100 % - 0,67 %) x 84.000 virtuelle Aktien = 83.437 virtuelle Aktien
Auszahlung 83.437 virtuelle Aktien
Ø Aktienkurs Q1 GJ 2022 / 2023: 5,37 €
448.056,69 €

1) Am Beispiel eines ordentlichen Vorstandsmitglieds mit einem Ausgangswert von 1.050.000 €

LTI 2019 / 2020 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung
Wie dargestellt, endete die Performance-Periode der LTI-Tranche 2019 / 2020 zum 31. Dezember 2022 mit Feststellung der Aktienkursentwicklung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022 / 2023. Damit waren die Performance-Bedingungen für eine etwaige Auszahlung erst zu diesem Zeitpunkt erfüllt, sodass - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung - die Auszahlung aus dem LTI 2019 / 2020 als Teil der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG ausgewiesen wird.

Aufgrund des erreichten tkVA und der Aktienkursentwicklung wurden an die untenstehend aufgeführten gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands im Januar 2023 die folgenden Beträge ausgezahlt:

LTI-TRANCHE 2019 / 2020 - ZUSAMMENFASSUNG

Ausgangswert (€) Ø Aktienkurs Q1 GJ
2019 / 2020 (€)
Anzahl vorläufig
zugeteilter virtueller
Aktien
tkVA-Zielerreichung Anzahl endgültig
zugeteilter virtueller
Aktien
Ø Aktienkurs Q1 GJ
2022 / 2023 (€)
Auszahlungsbetrag (€)
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands Oliver Burkhard 1.050.000 12,50 84.000 99,33 % 83.437 5,37 448.056,69
Dr. Klaus Keysberg 1.050.000 12,50 84.000 99,33 % 83.437 5,37 448.056,69
Frühere Mitglieder des Vorstands Johannes Dietsch 525.000 12,50 42.000 99,33 % 41.719 5,37 224.031,03
Martina Merz 2.000.000 12,50 160.000 99,33 % 158.928 5,37 853.443,36

Miguel Ángel López Borrego gehörte dem Vorstand der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2019 / 2020 noch nicht an, sodass er aus der damals für den Vorstand aufgelegten Tranche auch keine Auszahlungen erhalten hat.

Ausblick auf die Nachhaltigkeitsziele für die LTI-Tranche 2023 / 2024
Für die im Geschäftsjahr 2023 / 2024 aufzulegende LTI-Tranche mit Laufzeit 2023 / 2024 bis 2026 / 2027 hat der Aufsichtsrat das folgende Nachhaltigkeitsziel ausgewählt:

Erreichung einer High Risk Supplier Reduction (HSR) auf Konzernebene auf 36,4 % bis 2026 / 2027 (Gewichtung: 30 %).

Über die neu entwickelte Kennzahl „High Risk Supplier Reduction (HSR)“, die ab dem laufenden Geschäftsjahr analog zur Integration in die Langfristvergütung auf Konzernebene als neues Indirekt Finanzielles Ziel (IFT) implementiert wird, berichten wir künftig, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken mit Hilfe unserer Maßnahmen in unserem Lieferantenportfolio reduzieren und ersetzen damit das bisherige IFT zur Anzahl der durchgeführten Nachhaltigkeitsaudits. Konkret zeigt die HSR den Anteil der Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten, die gemäß der im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erstmalig durchgeführten Risikoanalyse als risikobehaftet gelten. Durch die angestrebte Reduktion möchten wir das Risiko für Verletzungen der im LkSG beschriebenen Rechtspositionen mit Blick auf Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitssicherheit innerhalb unseres Lieferantenportfolios noch weiter verringern. Soweit ferner bei der einmal jährlich sowie anlassbezogen durchgeführte Risikoanalyse Risiken festgestellt werden, sind diese unabhängig von der im Rahmen der HSR verfolgten Zielsetzung durch unverzüglich eingeleitete Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes schnellstmöglich zu reduzieren.

Sonstige Vergütungsregelungen
Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines)
Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, thyssenkrupp Aktien insgesamt im Wert einer jährlichen Festvergütung (brutto) zu erwerben und diese für die Dauer ihrer Bestellung zu halten. Hierdurch werden die Interessen des Vorstands sowie der Aktionäre noch weiter angeglichen und die nachhaltige und langfristige Entwicklung von thyssenkrupp wird zusätzlich honoriert. Der jährliche Investitionsbetrag beläuft sich auf 25 % der Netto-Auszahlung aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI), bis das vorgesehene Investitionsvolumen erreicht ist. Maßgeblich für die Erfüllung der Aktienerwerbs- und Haltepflicht ist der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Im Rahmen des oben beschriebenen Programms wurden im Geschäftsjahr 2022 / 2023 aus dem im Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 gezahlten STI sowie aus der im Januar 2023 erfolgten Auszahlung aus der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen LTI-Tranche Aktien erworben. Für Miguel Ángel López Borrego sind aufgrund des unterjährigen Eintritts zum 1. Juni 2023 im Geschäftsjahr 2022 / 2023 keine Auszahlungen aus STI und LTI fällig gewesen, sodass im Rahmen der SOG noch keine Aktien erworben wurden. Der erstmalige Erwerb von Aktien erfolgt hier im Geschäftsjahr 2023 / 2024 aus dem im Dezember 2023 zur Auszahlung fälligen STI für das Geschäftsjahr 2022 / 2023. Demgegenüber endete für Martina Merz mit Ablauf ihres Dienstvertrags zum 30. Juni 2023 auch die Halteverpflichtung für die im Rahmen der geltenden Share Ownership Guidelines (SOG) erworbenen thyssenkrupp Aktien. Zukünftige Erwerbsverpflichtungen bestehen ebenfalls nicht mehr.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Umfang der getätigten Investitionen und den Grad der Erfüllung der Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 / 2023:

AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN: INVESTITIONEN UND GRAD DER ERFÜLLUNG 2022 / 2023

Status quo per 30.09.2022 Investition im GJ 2022 / 2023 Status quo per 30.09.2023
Anzahl
Aktien im Depot
Getätigte Investitionen (€) in % der Aktienhaltevorschrift Anzahl Aktien Angerechneter Wert (€) Anzahl
Aktien im Depot
Getätigte
Investitionen (€)
in % der Aktienhaltevorschrift
Miguel Ángel
López Borrego1)
- - - - - - - 0
Oliver Burkhard 47.140 466.703 67 16.170 108.086 63.310 574.789 82
Dr. Klaus Keysberg 14.172 123.830 18 16.170 108.086 30.342 231.916 33
Martina Merz2) 26.051 227.624 28 30.309 202.597 56.360 430.221 32

1) Miguel Ángel López Borrego hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er am 12. Mai 2023 privat 238.000 thyssenkrupp Aktien für einen Betrag von insgesamt 1.513.680 € erworben hat. Von der bestehenden Möglichkeit, diese Aktien in das SOG-Programm einzubringen, hat Miguel Ángel López Borrego auf eigenen Wunsch hin keinen Gebrauch gemacht, sodass es unverändert bei der Erwerbs- und Halteverpflichtung im Wert einer jährlichen Festvergütung (1.340.000 € brutto) für die Dauer der Bestellung bleibt.

2) Die Angabe zum Status quo 2023 von Martina Merz bezieht sich auf den Zeitpunkt zum Ende des Dienstvertrags zum 30. Juni 2023, mit dem auch die Halteverpflichtung für die im Rahmen der geltenden SOG bisher erworbenen thyssenkrupp Aktien geendet ist.

Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich im aktuellen Vergütungssystem sowohl für den STI als auch für den LTI auf je 200 % des Zielbetrags belaufen. Für die in den früheren Geschäftsjahren bis einschließlich 2019 / 2020 zugesagten erfolgsabhängigen Vergütungen liegt die maximale Auszahlung dagegen weiterhin bei 200 % des Zielbetrags für den STI und 250 % des Zielbetrags für den LTI. Diese Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütungen in allen Fällen eingehalten, wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist:

EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER

Miguel Ángel López Borrego Oliver Burkhard Dr. Klaus Keysberg
Vorsitzender des Vorstands
seit 01.06.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.02.2013
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.10.2019
in Tsd € Zielvergütung Max. Auszahlung Zielvergütung Max. Auszahlung Zielvergütung Max. Auszahlung
Einjährige variable Vergütung STI 2022 / 2023 417 833 298 680 1.360 486 680 1.360 486
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019 / 2020 - - - 1.050 2.625 448 1.050 2.625 448

EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTEN UND GESCHULDETEN ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNG DER FRÜHEREN VORSTANDSMITGLIEDER

Johannes Dietsch Martina Merz
Ordentliches Vorstandsmitglied
01.02.2019 - 31.03.2020
Vorsitzende des Vorstands
01.10.2019 - 31.05.2023
in Tsd € Zielvergütung Max. Auszahlung Zielvergütung Max. Auszahlung
Einjährige variable Vergütung STI 2022 / 2023 - - - 938 1.875 670
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019 / 2020 525 1.313 224 2.000 5.000 853

Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich auszuzahlenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr zugesagten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung, Versorgungsentgelt bzw. Altersversorgung, Nebenleistungen, Auszahlung aus STI und Auszahlung aus LTI sowie jegliche sonsitge Vergütungen) beschränkt. Für Vorstandsvorsitzende beläuft sich die Maximalvergütung auf 9,0 Mio €, für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf je 4,5 Mio €. Diese Maximalvergütung kann stets erst rückblickend überprüft werden, wenn die Auszahlung aus der für das jeweilige Geschäftsjahr aufgelegten LTI-Tranche feststeht. Im Geschäftsjahr 2022 / 2023 endete die Laufzeit der für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 aufgelegten LTI-Tranche, sodass erst jetzt abschließend über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 berichtet werden kann. Diese entsprach hinsichtlich Höhe und Definition der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geltenden Maximalvergütung und wurde für alle der damals amtierenden Vorstandsmitglieder eingehalten, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:

EINHALTUNG DER MAXIMALVERGÜTUNGEN BEI DER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 / 2020 ZUGESAGTEN GESAMTVERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN UND DER FRÜHEREN VORSTANDSMITGLIEDER

Martina Merz Oliver Burkhard Johannes Dietsch Dr. Klaus Keysberg
Vorsitzende des Vorstands
01.10.2019 - 31.05.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.02.2013
Ordentliches Vorstandsmitglied
01.02.2019 - 31.03.2020
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.10.2019
in Tsd € Zielvergütung Maximalvergütung Auszahlung Zielvergütung Maximalvergütung Auszahlung Zielvergütung1) Maximalvergütung1) Auszahlung Zielvergütung Maximalvergütung Auszahlung
Erfolgsunabhängige Vergütung Festvergütung 2019 / 20202) 1.307 1.307 1.307 683 683 683 350 350 350 683 683 683
Nebenleistungen 2019 / 2020 93 93 93 79 79 79 17 17 17 81 81 81
Versorgungsentgelt 2019 / 2020 536 536 536 - - - - - - 280 280 280
Summe 1.936 1.936 1.936 762 762 762 367 367 367 1.044 1.044 1.044
Einjährige variable Vergütung STI 2019 / 2020 1.250 2.500 0 680 1.360 0 -3) -3) -3) 680 1.360 0
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019 / 2020 2.000 5.000 853 1.050 2.625 448 525 1.313 224 1.050 2.625 448
Summe 5.186 9.436 2.789 2.492 4.747 1.210 892 1.680 591 2.774 5.029 1.492
Sonstiges Sondervergütung 2019 / 20204) 500 500 500 200 200 200 - - - 200 200 200
Summe 5.686 9.936 3.289 2.692 4.947 1.410 892 1.680 591 2.974 5.229 1.692
Altersversorgung Versorgungsaufwand 2019 / 2020 - - - 1 1 1 145 145 145 360 360 360
Gesamtvergütung 5.686 9.000 3.289 2.693 4.500 1.411 1.037 2.250 736 3.334 4.500 2.052

1) Aufgrund des unterjährigen Austritts von Johannes Dietsch wurden die Ziel- und die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 zeitanteilig abgegrenzt.
2) Martina Merz, Oliver Burkhard und Dr. Klaus Keysberg haben vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kurzarbeit in der Belegschaft auf eigene Initiative für die drei Monate Mai bis Juli 2020 auf je 10 % des monatlichen Bruttogehalts verzichtet.
3) Johannes Dietsch hat im Zuge seines Austritts auf sämtliche Ansprüche auf eine etwaigen STI für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 verzichtet.
4) Martina Merz, Oliver Burkhard und Dr. Klaus Keysberg haben für ihre besonderen Leistungen im Geschäftsjahr 2019 / 2020 gemäß den Regelungen des damals geltenden Vergütungssystems eine einmalige Sondervergütung erhalten. Zu den Hintergründen und Einzelheiten siehe die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht 2019 / 2020 und auf der Hauptversammlung 2021.

Leistungen bei Vertragsbeendigung
Abfindungsregelungen
In den Vorstandsdienstverträgen sind Abfindungsregelungen vereinbart, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen. Im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auf Veranlassung der Gesellschaft kann das Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung erhalten.

Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich in den seit 1. Oktober 2019 abgeschlossenen oder verlängerten Dienstverträgen nach der Summe des Jahresfestgehalts und des tatsächlich ausgezahlten STI für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie des Jahresfestgehalts und des voraussichtlichen STI für das laufende Geschäftsjahr, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet, beträgt aber nicht mehr als die Summe der Jahresfestgehälter und der voraussichtlichen STI-Leistungen für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags. Sonstige Bezüge wie insbesondere Altersvorsorgeaufwendungen, LTI und Sachleistungen werden nicht berücksichtigt.

Davon abweichend bestand für Oliver Burkhard als vor dem 1. Oktober 2019 erstmals bestelltes Vorstandsmitglied bisher die Regelung, dass sich die Parteien auf die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung im Anlassfall einigen, wobei eine solche Zahlung keinesfalls die im Folgenden genannten Höchstgrenzen übersteigen darf: Eine Ausgleichsleistung beträgt höchstens die Summe des Wertes aus dem Zweifachen des zuletzt gültigen Jahresfestgehalts, dem tatsächlich ausgezahlten STI für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie dem voraussichtlichen STI für das laufende Geschäftsjahr, in dem der Vorstandsdienstvertrag endet, und dem Zweifachen des zuletzt gültigen Zielbetrags des LTI. Ist der Wert dieser vorgenannten Leistungen für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags geringer als diese Summe, ist dieser geringere Wert die Höchstgrenze. Ab Beginn der neuen Bestellperiode zum 1. Oktober 2023 entfällt diese Regelung und die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung bestimmt sich nach dem allgemeinen Schema, das für alle ab dem 1. Oktober 2019 abgeschlossenen oder verlängerten Dienstverträge gilt.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist derzeit in den Vorstandsdienstverträgen nicht vereinbart.

Change of Control
In den seit 1. April 2020 abgeschlossenen oder verlängerten Vorstandsdienstverträgen sind keine Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) vereinbart.

Vor dem 1. April 2020 abgeschlossene Vorstandsdienstverträge (Oliver Burkhard, Dr. Klaus Keysberg) enthalten entsprechende Zusagen, nach denen im Falle eines Unternehmenskontrollwechsels die Vorstandsmitglieder das Recht haben, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Kontrollwechsel mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt als Mitglied des Vorstands aus wichtigem Grund niederzulegen und ihren Dienstvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts gelten Abfindungsregeln, die vorsehen, dass Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels zwei Jahresvergütungen, jedoch beschränkt auf Festgehalt und STI, nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Das Sonderkündigungsrecht und der Anspruch auf Abfindung bestehen nicht, wenn es sich um einen Kontrollwechsel durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung handelt. Wie bereits dargestellt, entfällt diese Regelung für Oliver Burkhard ab Beginn der neuen Bestellperiode zum 1. Oktober 2023.

Malus/Clawback
Bei schwerwiegenden Verstößen von Vorstandsmitgliedern gegen geltendes Recht oder die jeweils geltenden gesellschafts- oder konzerninternen Vorgaben und Richtlinien hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile teilweise zu reduzieren oder vollständig entfallen zu lassen sowie - bei nachträglichem Bekanntwerden - bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise zurückzufordern. Letzteres gilt auch im Falle einer Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile auf Grundlage eines fehlerhaften Konzernabschlusses für den aufgrund einer korrigierten Festsetzung festgestellten Differenzbetrag.

Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr keinen Anlass festgestellt, um von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren, vollständig entfallen zu lassen oder zurückzufordern.

Leistungen Dritter
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen eines Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.

Vergütung für Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb des thyssenkrupp Konzerns
Den Vorstandsmitgliedern Miguel Ángel López Borrego, Dr. Klaus Keysberg und Martina Merz wurden für die Wahrnehmung ihrer Mandate im Aufsichtsrat der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA im vergangenen Geschäftsjahr Vergütungen gewährt, die entsprechend den Regelungen des geltenden Vorstandsvergütungssystems verrechnet werden und damit nicht zu höheren Gesamtbezügen führen. Auf einen Ausweis in den tabellarischen Übersichten zur im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde daher unter dem Aspekt der Klarheit und Verständlichkeit verzichtet.

Weitere Vergütungen für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate wurden im vergangenen Geschäftsjahr keinem Vorstandsmitglied gewährt. Dasselbe gilt für die Wahrnehmung externer Aufsichtsratsmandate im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit und im Interesse von thyssenkrupp.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gezahlte Jahresfestvergütung und die gewährten Nebenleistungen, das für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gezahlte Versorgungsentgelt, den im Dezember 2023 zur Auszahlung fälligen, für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten STI und die Auszahlung aus dem für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen LTI, dessen Performance-Periode im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geendet ist. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungzusagen der Vorstandsmitglieder für die Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr bleiben bei dieser Betrachtung definitionsgemäß außer Ansatz, sind jedoch als freiwillige Zusatzangabe separat ausgewiesen.

IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES VORSTANDS

Miguel Ángel López Borrego Oliver Burkhard Dr. Klaus Keysberg
Vorsitzender des Vorstands
seit 01.06.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.02.2013
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.10.2019
2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023
in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in %
Erfolgsunabhängige Vergütung Festvergütung - - 447 48 700 30 700 40 700 49 700 36
Nebenleistungen - - 8 1 48 2 123 7 58 4 57 3
Versorgungsentgelt - - 179 19 - - - - 280 20 280 14
Summe - - 633 68 748 32 823 47 1.038 73 1.037 53
Einjährige variable Vergütung STI 2021 / 2022 - - - - 377 16 - - 377 27 - -
STI 2022 / 2023 - - 298 32 - - 486 28 - - 486 25
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2018 / 2019 - - - - 1.230 52 - - - - - -
LTI 2019 / 2020 - - - - - - 448 26 - - 448 23
Summe - - 931 100 2.355 100 1.757 100 1.415 100 1.971 100
Sonstiges - - - - - - - - - - - -
Gesamtvergütung nach § 162 AktG - - 931 100 2.355 100 1.757 100 1.415 100 1.971 100
Versorgungsaufwand1) - - - - 6 - 3 - 155 - 559 -
Gesamtvergütung zzgl. Versorgungsaufwand1) - - 931 - 2.361 - 1.760 - 1.570 - 2.530 -

1) Als freiwillige Zusatzangabe, Ausweis nach IFRS

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder
Die folgenden Tabellen enthalten die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre beendet haben, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gezahlte Jahresfestvergütung und gewährten Nebenleistungen, das für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gezahlte Versorgungsentgelt, den im Dezember 2023 zur Auszahlung fälligen, für eine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten STI und die Auszahlung aus dem für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgegebenen LTI, dessen Performance-Periode im Geschäftsjahr 2022 / 2023 geendet ist. Hinzu kommen für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 bezogene Versorgungsleistungen.

IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS (1 / 2)

Martina Merz Johannes Dietsch Dr. Donatus Kaufmann
Vorsitzende des Vorstands
01.10.2019 - 31.05.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
01.02.2019 - 31.03.2020
Ordentliches Vorstandsmitglied
01.02.2014 - 30.09.2019
2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023
in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in % in Tsd € in %
Erfolgsunabhängige Vergütung Festvergütung 1.340 52 1.005 34 - - - - - - - -
Nebenleistungen 24 1 18 1 - - - - - - - -
Versorgungsentgelt 536 21 402 14 - - - - - - - -
Summe 1.900 73 1.425 48 - - - - - - - -
Einjährige variable Vergütung STI 2021 / 2022 693 27 - - - - - - - - - -
STI 2022 / 2023 - - 670 23 - - - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2018 / 2019 - - - - 820 100 - - 1.113 100 - -
LTI 2019 / 2020 - - 853 29 - - 224 40 - - - -
Summe 2.593 100 2.948 100 820 100 224 40 1.113 100 - -
Sonstiges Bezug Altersversorgung - - - - - - - - - - - -
Auszahlung Alterskapital1) - - - - - - 333 60 - - 1.846 100
Auszahlung DC2) - - - - - - - - - - - -
Gesamtvergütung nach § 162 AktG 2.593 100 2.948 100 820 100 557 100 1.113 100 1.846 100
Versorgungsaufwand3) - - - - - - - - - -
Gesamtvergütung zzgl. Versorgungsaufwand3) 2.593 - 2.948 - 820 - 557 - 1.113 - 1.846 -

1) Johannes Dietsch und Dr. Donatus Kaufmann erhalten ihre Altersversorgung nicht als laufende Renten, sondern in Form eines Einmalkapitals ausgezahlt.
2) Deferred Compensation: durch Entgeltumwandlung zusätzlich erworbenen Versorgungsleistungen
3) Als freiwillige Zusatzangabe, Ausweis nach IFRS

IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS (2 / 2)

Dr. Heinrich Hiesinger
Stellv. Vorsitzender des Vorstands
01.10.2010 - 20.01.2011
Vorsitzender des Vorstands
21.01.2011 - 06.07.2018
2021 / 2022 2022 / 2023
in Tsd € in % in Tsd € in %
Sonstiges Bezug Altersversorgung 695 100 749 100
Gesamtvergütung nach § 162 AktG 695 100 749 100

Zielvergütung und Ist-Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr
Die folgende Tabelle stellt als freiwillige Zusatzangabe der im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 AktG der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands die jeweilige Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 gegenüber. Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung von 100 % gewährt wird, ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen.

ZIELVERGÜTUNG GEGENÜBER GEWÄHRTER UND GESCHULDETER VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023

Miguel Ángel López Borrego Oliver Burkhard Dr. Klaus Keysberg
Vorsitzender des Vorstands
seit 01.06.2023
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.02.2013
Ordentliches Vorstandsmitglied
seit 01.10.2019
in Tsd € Zielvergütung1) Minimalvergütung Maximalvergütung1) gewährt und geschuldet Zielvergütung Minimalvergütung Maximalvergütung gewährt und geschuldet Zielvergütung Minimalvergütung Maximalvergütung gewährt und geschuldet
Erfolgsunabhängige Vergütung Festvergütung 447 447 447 447 700 700 700 700 700 700 700 700
Nebenleistungen 8 8 8 8 123 123 123 123 57 57 57 57
Versorgungsentgelt 179 179 179 179 - - - - 280 280 280 280
Summe 633 633 633 633 823 823 823 823 1.037 1.037 1.037 1.037
Einjährige variable Vergütung STI 2022 / 2023 417 0 833 298 680 0 1.360 486 680 0 1.360 486
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019 / 2020 - - - - - - - 448 - - - 448
LTI 2022 / 2023 667 0 1.333 - 1.050 0 2.100 - 1.050 0 2.100 -
Summe 1.717 633 2.800 931 2.553 823 4.283 1.757 2.767 1.037 4.497 1.971
Sonstiges - - - - - - - - - - - -
Gesamtvergütung 1.717 633 3.000 931 2.553 823 4.500 1.757 2.767 1.037 4.500 1.971

1) Wegen des unterjährigen Eintritts von Miguel Ángel López Borrego wurden die Ziel- und die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 zeitanteilig abgegrenzt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 14 der Satzung geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.

Gemäß § 14 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste jährliche Grundvergütung sowie ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben des Mitglieds im Aufsichtsrat beziehungsweise in dessen Ausschüssen. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit insbesondere auch die Vorgaben des DCGK. Durch die feste Grundvergütung, die Vergütung zusätzlicher Ausschusstätigkeit, Sitzungsgelder und den Verzicht auf eine erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung soll insbesondere auch die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gefördert werden. Durch die sachdienliche Ausübung der Kontroll- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats soll die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert werden.

Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine feste jährliche Grundvergütung in Höhe von 50.000 €. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die jährliche Vergütung 200.000 € und für seinen Stellvertreter 150.000 €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.

Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss - mit Ausnahme des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses und des Prüfungsausschusses - einen Zuschlag von 12.500 € auf die jährliche Grundvergütung, der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 25.000 €. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält einen Zuschlag in Höhe von 20.000 € auf die jährliche Grundvergütung, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Zuschlag von 40.000 €.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 € für jede Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung.

Im Geschäftsjahr 2022 / 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgenden Tabellen stellen die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Zwar ist gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft die Aufsichtsratsvergütung insgesamt erst nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig, jedoch wird, wie schon im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 / 2022, die im vorliegenden Bericht dargestellte Aufsichtsratsvergütung - im Sinne einer periodengerechten Zuordnung sowie auch aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit und im Interesse der Konsistenz mit dem Ausweis der Vorstandsvergütung - konsequent dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem die zugrunde liegende Tätigkeit erbracht wurde.

Bei der folgenden Darstellung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 / 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr 2023 / 2024 zur Auszahlung fällige, bezüglich der Höhe und dem Anspruch nach jedoch bereits feststehende Grundvergütung und Vergütung für Ausschussmitgliedschaften für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 sowie das für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 / 2023 angefallene Sitzungsgeld.

IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Grundvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Vergütung aus Mandaten bei
Tochterunternehmen der
thyssenkrupp AG
Gesamtvergütung nach
§ 162 AktG
2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023
in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € ein % in € in % in € in % in € in % in € in %
Friederike Helfer1) 50.000 49 20.833 50 45.000 44 18.750 45 8.000 8 2.500 6 - - - - 103.000 100 42.083 100
Peter Remmler1) 50.000 60 20.833 63 12.500 15 5.208 16 4.500 5 1.500 5 16.500 20 5.428 16 83.500 100 32.970 100
Dirk Sievers2) 50.000 36 37.500 41 70.000 51 43.125 47 18.500 13 11.000 12 - - - - 138.500 100 91.625 100
Isolde Würz3) 50.000 94 12.500 96 - - - - 3.000 6 500 4 - - - - 53.000 100 13.000 100
Insgesamt 200.000 91.667 127.500 - 34.000 15.500 16.500 5.428 378.000 179.678

1) Mitglied des Aufsichtsrats bis 03.02.2023
2) Mitglied des Aufsichtsrats bis 20.06.2023
3) Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.12.2022

IM GESCHÄFTSJAHR 2022 / 2023 GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Grundvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Vergütung aus Mandaten bei Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG Gesamtvergütung nach
§ 162 AktG
2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023 2021 / 2022 2022 / 2023
in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € in % in € in %
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender 200.000 91 200.000 92 - - - - 19.500 9 17.000 8 - - - - 219.500 100 217.000 100
Jürgen Kerner,
stellv. Vorsitzender
150.000 90 150.000 92 - - - - 16.500 10 13.500 8 - - - - 166.500 100 163.500 100
Birgit A. Behrendt 50.000 94 50.000 81 - - 8.333 13 3.000 6 3.500 6 - - - - 53.000 100 61.833 100
Dr. Patrick Berard1) - - 33.333 93 - - - - - - 2.500 7 - - - - - - 35.833 100
Stefan Erwin Buchner 50.000 95 50.000 78 - - 8.333 13 2.500 5 5.500 9 - - - - 52.500 100 63.833 100
Dr. Wolfgang Colberg 50.000 94 50.000 73 - - 13.333 20 3.000 6 5.000 7 - - - - 53.000 100 68.333 100
Prof. Dr. Dr. h. c.
Ursula Gather
50.000 62 50.000 61 25.000 31 25.000 31 5.500 7 6.500 8 - - - - 80.500 100 81.500 100
Angelika Gifford 50.000 94 50.000 93 - - - - 3.000 6 3.500 7 - - - - 53.000 100 53.500 100
Dr. Bernhard Günther 50.000 38 50.000 40 65.833 50 57.500 46 16.000 12 17.500 14 - - - - 131.833 100 125.000 100
Achim Hass 50.000 85 50.000 84 - - - - 3.000 5 3.500 6 6.000 10 5.800 10 59.000 100 59.300 100
Tanja Jacquemin 50.000 67 50.000 66 20.000 27 20.000 26 5.000 7 6.000 8 - - - - 75.000 100 76.000 100
Daniela Jansen 50.000 72 50.000 67 15.000 22 19.167 26 4.500 6 5.500 7 - - - - 69.500 100 74.667 100
Christian Julius 29.167 84 50.000 83 - - - - 1.500 4 3.500 6 3.943 11 6.800 11 34.610 100 60.300 100
Thorsten Koch 8.333 89 50.000 79 - - 4.167 7 500 5 4.000 6 493 5 5.450 9 9.326 100 63.617 100
Katrin Krawinkel2) - - 37.500 93 - - - - - - 3.000 7 - - - - - - 40.500 100
Dr. Ingo Luge 50.000 63 50.000 61 25.000 31 25.000 31 5.000 6 6.500 8 - - - - 80.000 100 81.500 100
Tekin Nasikkol 50.000 60 50.000 48 12.500 15 27.500 27 4.500 5 9.000 9 17.000 20 16.750 16 84.000 100 103.250 100
Dr. Verena Volpert 50.000 56 50.000 52 33.333 38 40.000 42 5.500 6 6.000 6 - - - - 88.833 100 96.000 100
Ulrich Wilsberg1) - - 33.333 55 - - 11.875 20 - - 4.500 7 - - 10.613 18 - - 60.321 100
Kirstin Zeidler3) - - 12.500 74 - - - - - - 500 3 - - 3.784 23 - - 16.784 100
Insgesamt 987.500 1.166.667 196.666 260.208 98.500 126.500 27.436 49.197 1.310.102 1.602.572

1) Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.02.2023
2) Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.01.2023
3) Mitglied des Aufsichtsrats seit 07.07.2023

Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aller Unternehmen des Konzerns in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, zum einen wegen des externen Vergleichs der thyssenkrupp Vorstandsvergütung mit der der Unternehmen des DAX und MDAX und zum anderen, weil hier die meisten Mitarbeiter beschäftigt sind.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 / 2023 Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 / 2022 Veränderung 2022 / 2023
ggü. 2021 / 2022
Veränderung 2021 / 2022
ggü. 2020 / 2021
Veränderung 2020 / 2021
ggü. 2019 / 2020
Veränderung 2019 / 2020
ggü. 2018 / 2019
Veränderung 2018 / 2019
ggü. 2017 / 2018
in Tsd € in Tsd € absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Miguel Ángel López Borrego 931 - 931 - - - - - - - - -
Oliver Burkhard 1.757 2.355 - 598 - 25 127 6 1.074 93 - 247 - 18 - 494 - 26
Dr. Klaus Keysberg 1.971 1.415 556 39 - 631 - 31 802 64 1.244 - - -
Frühere Mitglieder des Vorstands
Johannes Dietsch 557 820 - 263 - 32 820 - - 1.169 - 100 688 143 481 -
Dr. Heinrich Hiesinger 749 695 54 8 - 793 - 53 1.083 267 - 1.645 - 80 - 4.811 - 70
Dr. Donatus Kaufmann 1.846 1.113 733 66 605 119 - 1.662 - 77 783 56 - 508 - 27
Martina Merz 2.948 2.593 355 14 - 1.045 - 29 1.202 49 2.436 - - -
Arbeitnehmer
Ø Arbeitnehmer in Deutschland 71 68 4 6 3 4 2 4 - 2 - 4 1 2
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss des Konzerns (Mio €) - 1.986 1.220 - 3.206 -- 1.245 ++ - 9.617 -- 9.852 ++ - 320 -
Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG (Mio €) - 1.783 2.103 - 3.886 -- 2.754 ++ - 362 - 1.518 ++ - 3.386 --

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 / 2023 Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 / 2022 Veränderung 2022 / 2023 ggü. 2021 / 2022 Veränderung 2021 / 2022 ggü. 2020 / 2021 Veränderung 2020 / 2021 ggü. 2019 / 2020 Veränderung 2019 / 2020 ggü. 2018 / 2019 Veränderung 2018 / 2019 ggü. 2017 / 2018
in € in € absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender 217.000 219.500 - 2.500 - 1 1.500 1 - 12.000 - 5 194.250 543 35.750 -
Jürgen Kerner,
stellv. Vorsitzender
163.500 166.500 - 3.000 - 2 - 500 0 38.500 30 128.500 - - -
Birgit A. Behrendt 61.833 53.000 8.833 17 1.000 2 11.000 27 41.000 - - -
Dr. Patrick Berard 35.833 - 35.833 - - - - - - - - -
Stefan Erwin Buchner 63.833 52.500 11.333 22 18.167 53 34.333 - - - - -
Dr. Wolfgang Colberg 68.333 53.000 15.333 29 1.000 2 - 5.000 - 9 7.333 15 49.667 -
Prof. Dr. Dr. h. c.
Ursula Gather
81.500 80.500 1.000 1 500 1 - 4.500 - 5 - 6.500 - 7 32.333 55
Angelika Gifford 53.500 53.000 500 1 1.000 2 1.167 2 50.833 - - -
Dr. Bernhard Günther 125.000 131.833 - 6.833 - 5 - 12.167 - 8 29.875 26 114.125 - - -
Achim Hass 59.300 59.000 300 1 1.600 3 - 3.000 - 5 1.000 2 - 16.650 - 22
Tanja Jacquemin 76.000 75.000 1.000 1 500 1 - 3.500 - 4 1.000 1 1.000 1
Daniela Jansen 74.667 69.500 5.167 7 47.667 218 21.833 - - - - -
Christian Julius 60.300 34.610 25.690 74 34.610 - - - - - - -
Thorsten Koch 63.617 9.326 54.291 582 9.326 - - - - - - -
Katrin Krawinkel 40.500 - 40.500 - - - - - - - - -
Dr. Ingo Luge 81.500 80.000 1.500 2 0 0 8.417 12 71.583 - - -
Tekin Nasikkol 103.250 84.000 19.250 23 500 1 68.584 460 - 8.482 - 36 - 32.917 - 58
Dr. Verena Volpert 96.000 88.833 7.167 8 21.500 32 67.333 - - - - -
Ulrich Wilsberg 60.321 - 60.321 - - - - - - - - -
Kirstin Zeidler 16.784 - 16.784 - - - - - - - - -
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Friederike Helfer 42.083 103.000 - 60.917 - 59 500 0 23.750 30 78.750 - - -
Peter Remmler 32.970 83.500 - 50.530 - 61 500 1 - 3.500 - 4 750 1 - 750 - 1
Dirk Sievers 91.625 138.500 - 46.875 - 34 1.500 1 2.000 1 - 7.500 - 5 142.500 -
Isolde Würz 13.000 53.000 - 40.000 - 75 1.000 2 - 3.000 - 5 1.000 2 - 1.000 - 2
Arbeitnehmer
Ø Arbeitnehmer in Deutschland 71.367 67.569 3.798 6 2.880 4 2.460 4 - 2.294 - 4 991 2
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss des Konzerns (Mio €) - 1.986 1.220 - 3.206 -- 1.245 ++ - 9.617 -- 9.852 ++ - 320 -
Jahresüberschuss der thyssenkrupp AG (Mio €) - 1.783 2.103 - 3.886 -- 2.754 ++ - 362 - 1.518 ++ - 3.386 --

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen

Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Düsseldorf, den 21. November 2023

KPMG
AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc Ufer
Wirtschaftsprüfer
Dr. Markus Zeimes
Wirtschaftsprüfer
III.

Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 7

Lebenslauf Dr. Verena Volpert

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1960

Wohnort: Lennestadt

Nationalität: Deutsch

Beruf: Steuerberaterin

Ausbildung

Studium Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kfm.) und Promotion (Dr. rer. pol.) Universität - GH - Siegen

Steuerberaterexamen

Beruflicher Werdegang

1984 Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Universität - GH - Siegen, Lehrstuhl für Finanzierung

1988 Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Universität Augsburg, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre

1988 Vorstandsassistentin Finanzvorstand - Bertelsmann AG, Gütersloh (internationales Medienunternehmen)

1989 Referentin Finanzen / Sonderaufgaben - Bertelsmann AG, Gütersloh

1992 Leiterin Vorstandsbüro CFO - Bertelsmann AG, Gütersloh

1996 Leiterin Corporate Finance - Bertelsmann AG, Gütersloh

1998 Bereichsleiterin Finanzen - Bertelsmann AG, Gütersloh

2006 Senior Vice President Group Finance - E.ON SE, Essen (Börsennotierter Energieversorger)

Leitung des Finanzbereiches, der Treasury, Asset Management, Corporate Finance, Finance Controlling, Financial Settlements und Versicherungen umfasste.

Projekte:

-

Digitalisierung E.ONTreasury

-

Green Finance

-

Integration E.ON und innogy Finanzen

2020 Steuerberaterin

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

thyssenkrupp AG (seit 2020, gewählt bis 2024)*)

Vibracoustic SE, Darmstadt (seit 2016)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine Mandate

Unabhängigkeit (C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

*) Börsennotiertes Unternehmen

IV.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 622.531.741 Stück beträgt.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 12. Januar 2024, 00:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 26. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Anmeldestelle:

thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die zum Zeitpunkt dieser Einberufung geltende Regelung zum Nachweisstichtag in § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG kurzfristig durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) dahingehend geändert werden soll, dass der Zeitpunkt des Nachweises des Anteilsbesitzes bei Inhaberaktien statt bisher vom „Beginn des 21. Tages“ durch den „Geschäftsschluss des 22. Tages“ vor der Versammlung ersetzt wird. Eine inhaltliche Änderung ist hiermit ausweislich der Gesetzesmaterialien nicht verbunden. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung beim Bundesanzeiger war das Zukunftsfinanzierungsgesetz noch nicht verkündet.

Gemäß § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben erforderlich.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem, welches die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zur Verfügung stellt (InvestorPortal). Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 12. Januar 2024 freigeschaltet.

Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits im InvestorPortal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.

Auch bevollmächtigte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 4).

Bitte beachten Sie, dass per elektronischer Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder anderweitige Erklärungen entgegengenommen werden.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs - wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Darüber hinaus kann die Vollmacht unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das InvestorPortal erfolgen. Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.

Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.

5.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 2. Februar 2024 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.

6.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 2. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

 

Vorstand der thyssenkrupp AG

Investor Relations (HV)

thyssenkrupp Allee 1

45143 Essen

 

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB

per E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com

 

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung veröffentlicht und bekannt gemacht.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

thyssenkrupp AG
Investor Relations
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Telefax: +49 201 845-6900365
E-Mail: hv-antrag@thyssenkrupp.com

Bis spätestens zum 18. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den Voraussetzungen des § 126 AktG bzw. des § 127 AktG genügen und den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, unter Namensangabe des Aktionärs im Internet unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung einschließlich einer etwaigen Begründung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

8.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

9.

Stellungnahmen von Aktionären

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform und in deutscher Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden.

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen spätestens bis zum 31. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich machen. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird die Stellungnahme nicht zugänglich gemacht.

Stellungnahmen werden darüber hinaus auch nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (im Sinne des § 126 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer IV.7.) sowie die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer IV.8.) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

10.

Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

11.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung: www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/.

12.

Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zu den Rechten der Aktionäre, zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch mit der Eintrittskarte zugesandt.

Die Einladung ist am 19. Dezember 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

 

Duisburg und Essen, im Dezember 2023

thyssenkrupp AG

Der Vorstand



22.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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