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DGAP-Ad-hoc News vom 02.12.2013

ThyssenKrupp AG: ThyssenKrupp beschließt Erhöhung des Grundkapitals um 10 %

ThyssenKrupp AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
02.12.2013 19:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


ThyssenKrupp beschließt Erhöhung des Grundkapitals um 10 %
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat am 02.12.2013 mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats beschlossen, entsprechend der Ermächtigung in § 5 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft das Grundkapital der ThyssenKrupp AG um nominal 131.709.191,68 Euro entsprechend 10 % des derzeitigen Grundkapitals gegen Ausgabe von 51.448.903 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen und das Bezugsrecht auszuschließen.
Die Emission startet heute über ein 'Accelerated Bookbuilding'-Verfahren, in dem die neuen Aktien von ausgewählten Banken prospektfrei institutionellen deutschen und internationalen Investoren angeboten werden. Für die Durchführung der Transaktionen wurden COMMERZBANK Aktiengesellschaft und J.P. Morgan Securities plc. mandatiert. Die Zulassung der neuen Aktien soll an den Börsen Frankfurt/Main und Düsseldorf erfolgen. Der Platzierungspreis und der Emissionserlös werden im Anschluss an die Preisfestsetzung bekannt gegeben werden.

Mit dieser Kapitalmaßnahme sollen das Eigenkapital des Konzerns gestärkt und die Nettofinanzschulden reduziert werden. Dies wird sich positiv auf Gearing und Eigenkapitalquote auswirken und unterstützt ThyssenKrupp auf dem Weg der Strategischen Weiterentwicklung zu einem diversifizierten Industriekonzern. Das Unternehmen ist überzeugt, mit einer Kapitalerhöhung in diesem Umfang eine vernünftige Balance zwischen den Interessen der Aktionäre und den Anforderungen weiterer strategischer Stakeholder zu erzielen.

Hinweis:
Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach § 15 WpHG. Weder diese Mitteilung noch die darin enthaltenen Informationen stellen ein Angebot zur Veräußerung oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Erwerb von Wertpapieren dar. Insbesondere stellt diese Mitteilung auch kein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Erwerb von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten bzw. veräußert werden, es sei denn, sie werden gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 registriert oder sind von diesen Registrierungsbestimmungen ausgenommen. Die ThyssenKrupp AG beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie ein Angebot und Verkauf von Wertpapieren der ThyssenKrupp AG können nach bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und sie beachten.

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