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DGAP-Ad-hoc News vom 31.01.2012

ThyssenKrupp AG: ThyssenKrupp bestätigt geplanten Zusammenschluss von Inoxum mit Outokumpu

ThyssenKrupp AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
31.01.2012 08:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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ThyssenKrupp bestätigt geplanten Zusammenschluss von Inoxum mit Outokumpu; Einigung mit Arbeitnehmervertretern erzielt

Die ThyssenKrupp AG bestätigt, dass eine grundsätzliche Einigung über die Zusammenführung von Outokumpu und Inoxum, der Edelstahlsparte von ThyssenKrupp, erzielt worden ist. Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat der Transaktion bereits grundsätzlich zugestimmt. Heute Morgen wurde eine Einigung der Verhandlungspartner mit den Arbeitnehmervertretern erzielt. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung. Die Produktion im Stahlwerk Krefeld wird schrittweise bis Ende 2013 eingestellt. Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die bestehende Bandgießanlage fortgeführt. Das Stahlwerk am Standort Bochum wird mindestens bis Ende 2016 fortgeführt. Vereinbart ist der grundsätzliche Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2015. Alle Produktionsstandorte von Inoxum in Deutschland werden uneingeschränkt bis mindestens 2015 erhalten.


Die Ergebnisse der Einigung stehen noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorstand der ThyssenKrupp AG. Die gesamte Transaktion bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Der Aufsichtsrat wird heute Nachmittag zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreffen.

In der Transaktion wird Inoxum ein Wert von rund 2,7 Mrd. Euro beigemessen. Die Einigung mit Outokumpu sieht vor, dass ThyssenKrupp für die Einbringung von Inoxum einen Minderheitsanteil von 29,9 % an dem gemeinsamen Unternehmen erhält. Zudem würde Outokumpu unter anderem eine signifikante Barzahlung leisten, um Finanzschulden von Inoxum bei ThyssenKrupp abzulösen, sowie weitere Schulden von Inoxum bestehend aus externen Finanzverbindlichkeiten und Pensionsverpflichtungen übernehmen.
Zusätzlich zum Gremienvorbehalt steht der geplante Zusammenschluss unter anderem unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden.



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