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Pressemitteilung vom 15.04.2009

Datenkostenklagen: BGH verlängert Frist zur Prüfung von Hinweis-beschluss und Vergleichsvorschlag auf den 15. Mai 2009
Im Revisionsverfahren der noch anhängigen Datenrückforderungsklagen des telegate Konzerns gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Vorbereitung der anstehenden mündlichen Verhandlung Anfang 2009 seine Beurteilung wichtiger rechtlicher Fragen in einem Hinweisbeschluss zu erkennen gegeben sowie den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. 

Ursprünglich hatte der BGH beiden Parteien bis zum 15. April 2009 Zeit gegeben, den Hinweisbeschluss und Vergleichsvorschlag zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Diese Frist hat der BGH jetzt auf den 15. Mai 2009 verlängert.
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