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Pressemitteilung vom 23.06.2008

Erstes rechtskräftiges Urteil verkündet - telegate siegt letztinstanzlich in einem von drei Teilverfahren gegen Deutsche Telekom

Positive Gerichtsentscheidung bei Datenkostenklagen

München, 23. Juni 2008 – In der ältesten von drei Datenkostenklagen der telegate AG gegen die Deutsche Telekom AG gibt es nunmehr ein letztinstanzliches und somit rechtskräftiges Urteil. Die Deutsche Telekom muss telegate einen Betrag von 4,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 1,28 Millionen Euro – in Summe also 5,53 Millionen Euro – erstatten. Die Rückforderung bezieht sich auf überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Somit ist das am 20.06.2007 vom OLG Düsseldorf erlassene Urteil (Aktenzeichen VI-U [Kart] 4/02) nunmehr rechtskräftig.

telegate hat die Deutsche Telekom insgesamt auf eine Rückzahlung von zu hohen Datenkosten in den Jahren 1996 bis 2004 in Höhe von rund 100 Millionen Euro (inklusive Zinsen) verklagt. Die restlichen zwei von drei Teilklagen hatte telegate ebenfalls in zweiter Instanz durch das OLG Düsseldorf zugesprochen bekommen. In diesen beiden Verfahren stehen rechtskräftige Urteile jedoch noch aus. Neben den beiden offenen Rückforderungsklagen läuft derzeit auch eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom. In diesem Verfahren macht telegate Forderungen in Höhe von rund 86 Millionen Euro zuzüglich Zinsen geltend.

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