INVESTOR RELATIONS CENTER

11880 Solutions AG

News Detail

Pressemitteilung vom 12.07.2006

Teilverfahren der Datenkostenklagen wird neu verhandelt
München, 12. Juli 2006 – Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Aktenzeichen KZR 29/05) wurde gestern
das am 22. Juni 2005 gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
(Aktenzeichen U (Kart) 4/02) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an
das selbe Gericht zurückverwiesen. Die telegate AG hatte die Deutsche
Telekom zur Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellten Datenkosten
für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999 in Höhe
von 4,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagt und vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf vollumfänglich Recht bekommen.

Die Entscheidungsgründe gehen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs
nicht hervor. Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung rechnet
telegate in den nächsten Wochen. Basierend auf den Datenkosten-
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem November 2004
sowie der Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur im August
2005, die jeweils die Rechtsauffassung der telegate im Zusammenhang mit
der Datenkostenthematik stützen, bewertet telegate die juristische Position
weiterhin positiv.
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .