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EQS-Ad hoc News vom 07.09.2005

telegate gewinnt Rechtsstreit – Deutsche Telekom muss 60,6 Millionen Euro zurückzahlen
Mit der heute zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung zu den zwei Datenkosten-Verfahren verpflichtet das Landgericht Köln die Deutsche Telekom in erster Instanz zur Zahlung von 60,6 Millionen Euro an die telegate Gruppe. (Aktenzeichen 91 O 229/04 und 91 O 230/04). Die am 31. August 2005 von telegate mitgeteilte Urteilssumme von 65,2 Millionen Euro beruhte auf einer mündlichen Mitteilung des Gerichts und wurde in dieser Höhe im schriftlichen Urteil nicht zugesprochen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. telegate prüft entsprechende Rechtsmittel.

Weitere Informationen:
telegate AG
Claudia Strixner
Fraunhofer Str. 12a - 82152 München-Martinsried
Tel.: 089/ 8954-1188 - Fax: 089/ 8954-1189
e-mail: claudia.strixner@telegate.com

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