INVESTOR RELATIONS CENTER

11880 Solutions AG

News Detail

EQS-Ad hoc News vom 17.08.2005

Kosten für Teilnehmerdaten sinken deutlich - Bundesnetzagentur reguliert Datenkosten

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung im Entgeltverfahren zu Teilnehmerdaten bekannt gegeben. Festgelegt wurden die anerkennungsfähigen Kosten für die sogenannte Offline-Überlassung von Teilnehmerdaten. Künftig darf die Deutsche Telekom alle Datenabnehmer nur noch mit 770.000 Euro jährlich belasten. Bislang setzte der Ex-Monopolist dafür 49 Millionen Euro an. Für telegate ergibt sich daraus künftig eine Kostenersparnis von rund 2 Millionen Euro pro Jahr.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom November 2004 die 'Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten“ (sogenannte 'Datenkosten“) für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert. Telegate kämpft seit 1996 gegen die überhöhten Gebühren in Deutschland und hat die Deutsche Telekom Ende 2004 beim Landgericht Köln auf Rückzahlung von Datenkosten für die Jahre 1996 bis 2004 in Höhe von rund 65 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagt. Die heute verkündete, zukunftsgerichtete Entscheidung der Bundesnetzagentur beeinflusst die Verfahren vor dem Landgericht nicht unmittelbar. Aus Sicht von telegate bestätigt sie aber die Rechtsposition des Unternehmens in den Verfahren.

Weitere Informationen:
telegate AG
Claudia Strixner
Fraunhofer Str. 12a - 82152 München-Martinsried
Tel.: 089/ 8954-1188 - Fax: 089/ 8954-1189
e-mail: claudia.strixner@telegate.com

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .