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Telefónica Deutschland Holding AG

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DGAP-PVR News vom 02.10.2014

Telefónica Deutschland Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Telefónica Deutschland Holding AG 

02.10.2014 14:08

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. Die Merrill Lynch International, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



2. Die ML UK Capital Holdings, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

3. Die MLEIH Funding, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


4. Die Merrill Lynch Europe Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


5. Die Merrill UK Holdings, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


6. Die ML EMEA Holdings LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


7. Die Merrill Lynch International Incorporated, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


8. Die NB Holdings Corporation, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,02% (das entspricht 500000 Stimmrechten) betragen hat.
0,02% der Stimmrechte (das entspricht 500000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


9. Die Bank of America Corporation, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,02% (das entspricht 500000 Stimmrechten) betragen hat.
0,02% der Stimmrechte (das entspricht 500000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.


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