Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR
Ad hoc-Mitteilung der technotrans AG (ISIN: DE000A0XYGA7)
Sassenberg, 9. Oktober 2017, 15:30 Uhr - Der Vorstand der technotrans AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der Europäischen (Aktien-)Gesellschaft (Societas Europaea, SE) vorzubereiten. Für die technotrans SE soll nach dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Verwaltungsstruktur ein dualistisches System von Vorstand und Aufsichtsrat beibehalten werden. Vorstandsbeschluss und Aufsichtsratsbeschluss zur Aufnahme der Vorbereitsungshandlungen wurden heute gefasst.
Die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem zu erstellenden Umwandlungsplan stehen noch aus. Die formwechselnde Umwandlung setzt zudem unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung der technotrans AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die im Umwandlungsplan enthaltene Satzung der künftigen technotrans SE genehmigt. Entsprechende Beschlussvorschläge sollen der ordentlichen Hauptversammlung 2018 unterbreitet werden. Die Eintragung und damit das Wirksamwerden der formwechselnden Umwandlung setzen ferner voraus, dass ein Verfahren zur Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen SE durchgeführt wird.
Die Rechtsformumwandlung trägt der fortgesetzten europäischen und internationalen Ausrichtung der sich dynamisch entwickelnden technotrans-Gruppe Rechnung.
Kontakt: technotrans AG, Investor Relations, Katharina Arens, Tel. +49 (0) 25 83/301-1890, Email: katharina.arens@technotrans.de
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