Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Durchführung Aktienrückkauf
Die Südzucker AG hat den durch Bekanntmachung vom 17. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 18. Januar 2022 begonnen und am selben Tag abgeschlossen.
Am 18. Januar 2022 wurden insgesamt 24.391 Aktien (ISIN DE0007297004) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 12,94 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogramms eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 315.606,19 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Südzucker AG getroffen hat.
Die Gesamtzahl der am 18. Januar 2022 zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen sind nachstehend aufgelistet:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
Aggregiertes Volumen (EUR) |
18. Januar 2022 |
24.391 |
12,939452667 |
315.606,19 |
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Gesamt |
24.391 |
12,939452667 |
315.606,19 |
Damit ist der Aktienrückkauf beendet.
Unter https://www.suedzucker.de/de/investor-relations/corporate-governance/verguetungssysteme sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Mannheim, im Januar 2022
Südzucker AG
Der Vorstand