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STADA Arzneimittel AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 19.12.2008

STADA: Konzerngewinn 2008 nach Patenturteil zu Olanzapin einmalig belastet

STADA Arzneimittel AG / Prognoseänderung

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Bad Vilbel, den 19.12.2008 – Der Vorstand der STADA Arzneimittel AG erwartet nach einem überraschenden Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.12.2008 im Patentstreit um das Produkt mit dem pharmazeutischen Wirkstoff Olanzapin ertragsbelastende einmalige Sondereffekte für das laufende Geschäftsjahr. Vor diesem Hintergrund wird der ausgewiesene Konzerngewinn im Geschäftsjahr 2008 möglicherweise nicht mehr das Vorjahresniveau von 105,1 Mio. EUR erreichen.

Nach einer früheren Entscheidung des Bundespatentgerichtes war das Stoffpatent des Erstanbieters für den pharmazeutischen Wirkstoff Olanzapin, der zur Behandlung psychischer Erkrankungen eingesetzt wird, für nichtig erklärt worden. In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des Bundespatentgerichtes aufgehoben und das Patent des Erstanbieters für rechtsbeständig erklärt; dieses Patent ist damit bis 2011 wirksam.

Die deutsche STADA-Vertriebsgesellschaft ALIUD PHARMA GmbH – wie auch zahlreiche Wettbewerber – hatte ein Olanzapin-Generikum auf der Basis der früheren Entscheidung des Bundespatentgerichtes seit November 2007 bis zum aktuellen Urteil und dem damit verbundenen sofortigen Vertriebsstop in Deutschland vermarktet; lediglich die zweite deutsche STADA-Vertriebsgesellschaft STADApharm GmbH hatte im Zuge des Patentstreites den Vertrieb ihres Olanzapin-Generikums bereits zum Ende des 2. Quartals 2008 eingestellt. Der bisherige Beitrag von Olanzapin-Generika zum STADA-Konzernumsatz 2008 liegt unter 0,5%.

Durch die Entscheidung des Gerichtes ergeben sich für STADA im Geschäftsjahr 2008 belastende einmalige Sondereffekte durch den Rückruf von im Markt befindlicher Ware, der Abwertung vorhandener Bestände sowie durch Rückstellungen für erwartete Schadenersatzansprüche des Erstanbieters, über deren endgültige Höhe jedoch erst nach Vorliegen einer substantiiert dargelegten Forderung und deren rechtlicher Bewertung entschieden werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der STADA-Vorstand heute zu der Einschätzung gekommen, dass der ausgewiesene Konzerngewinn des Vorjahres in Höhe von 105,1 Mio. EUR, der nach bisheriger Prognose im laufenden Geschäftsjahr klar gesteigert werden sollte, unter Einbezug dieser jetzt zu erwartenden einmaligen Sondereffekte in 2008 möglicherweise nicht mehr erreicht wird.

Auf Grund der begrenzten Umsatzbedeutung von Olanzapin für den Konzern wird der Ausblick für STADA nicht wesentlich beeinträchtigt; STADA hat aus heutiger Sicht des Vorstands in den kommenden Jahren unverändert die Chance, signifikantes Wachstum bei Umsatz und Konzerngewinn zu erzielen.

Weitere Informationen: 
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