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DGAP-Ad-hoc News vom 03.05.2013

STADA: Dr. Matthias Wiedenfels wird Vorstand Unternehmensentwicklung & Zentrale Dienste - STADA-Vorstand um zusätzliche fachliche Kompetenz auf vier erweitert

STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges
03.05.2013 11:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Bad Vilbel, 3. Mai 2013 - Dr. Matthias Wiedenfels (40) wird gemäß eines heute unterzeichneten Vertrags Vorstand für Unternehmensentwicklung & Zentrale Dienste, zu denen die Bereiche Personal, Recht, IP/Patente, Compliance, Risikomanagement und Ausfuhrkontrolle zählen, der STADA Arzneimittel AG. Dr. Wiedenfels wird seine Vorstandstätigkeit am heutigen Tag aufnehmen. Der Aufsichtsrat hat ihn bis zum 31.12.2016 als Vorstand bestellt.

Dr. Wiedenfels hat Jura studiert und war ab 2002 zunächst als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Bei STADA hatte Dr. Wiedenfels ab 2009 zunächst die Leitung der Rechtsabteilung und die Rolle des Chefsyndikus (General Counsel) übernommen, aber bereits kurz danach auch die Verantwortung für die Patent- und Personalabteilung übertragen bekommen. 2010 wurde Dr. Wiedenfels außerdem Chief Compliance Officer. Seit 2011 ist er zusätzlich für das Konzern-Risikomanagement verantwortlich. Daneben hatte Dr. Wiedenfels verschiedene Management-Positionen in einzelnen lokalen Tochtergesellschaften inne. Zuletzt wirkte Dr. Wiedenfels als Senior Vice President bereits an allen wichtigen Konzernentscheidungen mit.

Mit der Bestellung von Dr. Wiedenfels vergrößert sich der STADA-Vorstand auf vier Mitglieder. Damit wird der gestiegenen Unternehmensgröße und der daraus resultierenden Aufgabenfülle der einzelnen Vorstandsmitglieder Rechnung getragen.

Dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG gehören damit nun Hartmut Retzlaff, Vorstandsvorsitzender, Helmut Kraft, Vorstand Finanzen, Dr. Axel Müller, Vorstand Produktion & Entwicklung, sowie Dr. Matthias Wiedenfels, Vorstand Unternehmensentwicklung & Zentrale Dienste an.

Der Vorstandsvertrag von Dr. Wiedenfels beruht - wie auch die Verträge der drei anderen Vorstandsmitglieder - auf einer einheitlichen Vergütungsstruktur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Neuregelungen des Gesetzes über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), die von der STADA-Hauptversammlung 2011 gebilligt worden ist.

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