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DGAP-CMS News vom 20.03.2017

Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung
20.03.2017 / 12:58
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung
Darmstadt, 20. März 2017

Im Zeitraum vom 13. März 2017 bis einschließlich 17. März 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 279.795 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 13. März 2017 58.820 35,943544 14. März 2017 65.000 35,865272 15. März 2017 57.352 36,427094 16. März 2017 52.582 36,525200 17. März 2017 46.041 36,537107


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 17. März 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 279.795 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/de/inv_rel).




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     Unternehmen:    Software AG
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     Internet:       www.softwareag.com



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