Alzchem Group AG
Bekanntmachung
nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms
Die Alzchem Group AG unterbricht das am 29. November 2024 bekanntgemachte Aktienrückkaufprogramm ab dem 19. Dezember 2024, um den Jahres- und Konzernabschluss 2024 auf der Basis stabiler Zahlen erstellen zu können. Die Wiederaufnahme des Programms erfolgt am 2. Januar 2025.
Trostberg, den 17. Dezember 2024
Alzchem Group AG
- Vorstand -
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