Die SM Wirtschaftsberatungs AG freut sich über einen erfolgreichen Start in das Geschäftsjahr 2019.
Nach der im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres erfolgreich beendeten Abwicklung des bereits im Geschäftsjahr 2018 erfolgten und auch bereits gemeldeten Verkaufs eines Wohn- und Geschäftshauskomplexes im Volumen von 9.8 Mio. Euro durch eine ihrer Tochtergesellschaften ist nun die sich aus dieser Transaktion ergebende Realisierung stiller Reserven in der erwarteten Höhe gewinnwirksam geworden.
Die Größe dieses im Vorjahr veräußerten Objektes und die Höhe der durch den Verkauf nun aufgedeckten stillen Reserven lassen angesichts ihres Einmalcharakters eine Vergleichbarkeit mit den Geschäftszahlen der Vorjahresperiode nicht zu.
Aufgrund der Gewinnabführung an die SM Wirtschaftsberatungs AG des mit dem Verkauf dieses annähernd 9.000 m² Fläche umfassenden Objektes von ihrer Tochtergesellschaft erzielten Gewinns, wurde im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres aufgrund der so veränderten Vermögens- und Ertragsstruktur der Tochtergesellschaft eine Abschreibung auf deren Bilanzansatz um ca. 2 Mio. vorgenommen.
Der Gewinn der SM Wirtschaftsberatungs AG aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird unter Einbeziehung der vorstehend genannten einmalig wirksamen Einflüsse zum 31.03.2019 in Höhe von 1,25 Mio. Euro (Vorjahresperiode - 0,37 Mio. Euro) ausgewiesen.
Da eine Konsolidierung aller Tochtergesellschaften der SM Wirtschaftsberatungs AG erst im Rahmen der Konzernkonsolidierung der gemeinsamen Konzernmuttergesellschaft RCM Beteiligungs AG erfolgt, entfällt ein auf der Ebene der SM Wirtschaftsberatungs AG zu schaffender Konzernkonsolidierungskreis. Soweit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge bestehen, wurde das Ergebnis der Tochtergesellschaften der SM Wirtschaftsberatungs AG bereits in den Einzelabschluss der SM Wirtschaftsberatungs AG einbezogen.
Das Periodenergebnis der zum 1.1.2019 aufgelösten SM Beteiligungs AG ist in den vorgelegten Geschäftszahlen noch nicht enthalten. Die SM Beteiligungs AG weist ihrerseits aufgrund der nun erfolgten Abwicklung des Verkaufs ihrer letzten Immobilie und der damit verbundenen Aufdeckung stiller Reserven zum 31.3.2019 einen Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,87 Mio. Euro (Vorjahresperiode 0,18 Mio. Euro) aus. Der Beteiligungsansatz der SM Beteiligungs AG in der SM Wirtschaftsberatungs AG ist jedoch erst nach der quotalen Ausschüttung des Gewinns der SM Beteiligungs AG an die SM Wirtschaftsberatungs AG anzupassen.
Das Amtsgericht Stuttgart hat auf Antrag der Gesellschaft Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Breucker als Nachfolger des, wie bereits mitgeteilt, leider im März diesen Jahres verstorbenen Mitglieds des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Peter Weiss, bestellt. Herr Dr. Breucker ist Mitinhaber der Rechtsanwaltskanzlei Wüterich Breucker GbR, Stuttgart und ist für diese u.a. in den Spezialgebieten Wirtschafts- und Immobilienrecht tätig. Aufsichtsrat und Vorstand der RCM Beteiligungs AG freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Breucker und sind sich sicher, dass Herr Dr. Breucker mit seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt die Tätigkeit des Aufsichtsratsgremiums fachkundig unterstützen wird.
Nach der erfolgten Neubestellung von Herrn Dr. Breucker kann nun auch die Festlegung des Termins der Hautversammlung der SM Wirtschaftsberatungs AG zeitnah erfolgen.
SM Wirtschaftsberatungs AG
Der Vorstand
Pressehinweis: Mit dieser Mitteilung wird die ursprünglich für den 14.5.2019 vorgesehene Mitteilung zum Quartalsabschluss der Gesellschaft vorgezogen.
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Sofern in dieser Mitteilung zukunftsbezogene, also Absichten, Erwartungen, Annahmen oder Vorhersagen enthaltende Aussagen gemacht werden, basieren diese auf den gegenwärtigen Erkenntnissen der SM Wirtschaftsberatungs AG. Zukunftsbezogene Aussagen sind naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung erheblich von der erwarteten abweicht. Diese Mitteilung stellt keine Aufforderung zum Kauf der Aktie der SM Wirtschaftsberatungs AG dar. Die Aktien der SM Wirtschaftsberatungs AG dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder 'U.S. persons '(wie in Regulation S des U.S. amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden.
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